Wissenschaftliche Bachelorarbeit
Hallo zusammen,
dürfen Professoren der gleichen Fakultäten sich untereinander ohne Erlaubnis der Studierenden bzw. Betreuer eine Bachelorarbeit mit Sperrvermerk austauschen? Sprich mein Betreuer bekommt die Bachelorarbeit, ein andere Professor, der nicht an der Arbeit beteiligt ist, möchte diese lesen. Ist das ohne wieteres erlaubt?
5 Antworten
Diese Sperrvermerke sind sinnlos. Bachelorarbeiten und Masterarbeiten sind immer öffentlich zugänglich (das verlangt schon die Prüfungsordnung), da Handversionen für die Uni- und Institutsbibliotheken Pflicht sind. Dort kann sie letztlich jeder einsehen. Was soll also dieser Unsinn!
Naja in unserer Prüfungsordnung steht ganz klar drin, dass Arbeiten, die in Unternehmen geschrieben werden und besondere sensible Daten beinhalten einen Sperrvermerk erhalten können, damit nur die dort aufgeführten Personen in diese einsehen darf. Und wenn sowas öffentlich zugänglich gemacht würde, würden die Firmen sich schon dagegen sperren...
Sperrvermerk
Die vorgelegte Bachelorarbeit mit dem Titel „Titel“ beinhaltet vertrauliche Informationen und Daten des Unternehmens xy.
Diese Bachelorarbeit darf nur vom Erst- und Zweitgutachter sowie berechtigten Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingesehen werden. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung der Bachelorarbeit ist auch auszugsweise nicht erlaubt.
Dritten darf diese Arbeit nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers und Unternehmens zugänglich gemacht werden.
Ich denke, das sagt doch alles aus, dass niemand außer den Prüfern einsehen darf...Also auch keine anderen Professoren...
Ist das denn rechtlich korrekt? Im Grunde heißt es ja, dass bzg. dem sperrvermerkt nur der betreuer reinsehen darf. Sind ja teilweise schon hochsensible Sachen drin, die NICHT jeder lesen darf bzw soll
Sicher. Der Wissenschaftsbetrieb lebt davon, dass die erstellten Arbeiten von möglichst vielen Wissenschaftlern auf Richtigkeit geprüft werden.
Was in der Theorie erlaubt ist und was tatsächliche Praxis ist, das sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Glaubst du wirklich, dass dein Prof dich um Erlaubnis bittet, wenn er einen anderen Professor in die Arbeit schauen lassen will?
Aber was ist denn z.B. Student X schreibt seine Bachelorarbeit im Juni, gibt ab, besteht, Student Y bekommt ein ähnliches Thema, schreibt den ähnlichen Teil von Student X 1:1 ab. Beide Bachelorarbeitn haben einen Sperrvermerk, der besagt, dass nur die Prüfer diese begutachten dürfen. also kann Stunden Y nicht fürs plagiieren bestraft werden, da dieses keiner nachschauen darf, es sei denn der Professor von beiden Studenten ist der gleiche?!
Dann haben beide Studenten ein Problem. Weißt du welche Plagiatssoftware die Universität nutzt? Bei Plagscan ist es z.B. so, dass nicht nur Online und Print-Quellen mit eingereichten Texten verglichen werden, sondern auch bereits geprüfte wissenschaftliche Arbeiten der Universität. Sprich, die Arbeit von Student X ist dann schon im System und die Arbeit des Y wird dann als Plagiat erkannt. Hat Y denn noch Zeit die Arbeit abzuändern?
Also die Uni nutzt: Ephorus
Aber selbst wenn die Software alte Arbeiten vergleicht, müssen gerade die mit deinem Sperrvermerk anonymisiert werden. Sprich es dürfte an keiner Stelle irgendwelche firmenbezogene Daten sichbar sein. Und ab wann was firmenbezogen ist ist auch immer ne Sache.
Nein, das nicht, nur das darf dann auch auf keinen Fall rauskommen. :)