Wissenschaftliche Bachelorarbeit

5 Antworten

Diese Sperrvermerke sind sinnlos. Bachelorarbeiten und Masterarbeiten sind immer öffentlich zugänglich (das verlangt schon die Prüfungsordnung), da Handversionen für die Uni- und Institutsbibliotheken Pflicht sind. Dort kann sie letztlich jeder einsehen. Was soll also dieser Unsinn!

earthhero 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 08:57

Naja in unserer Prüfungsordnung steht ganz klar drin, dass Arbeiten, die in Unternehmen geschrieben werden und besondere sensible Daten beinhalten einen Sperrvermerk erhalten können, damit nur die dort aufgeführten Personen in diese einsehen darf. Und wenn sowas öffentlich zugänglich gemacht würde, würden die Firmen sich schon dagegen sperren...

Sperrvermerk

Die vorgelegte Bachelorarbeit mit dem Titel „Titel“ beinhaltet vertrauliche Informationen und Daten des Unternehmens xy.

Diese Bachelorarbeit darf nur vom Erst- und Zweitgutachter sowie berechtigten Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingesehen werden. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung der Bachelorarbeit ist auch auszugsweise nicht erlaubt.

Dritten darf diese Arbeit nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers und Unternehmens zugänglich gemacht werden.

Ich denke, das sagt doch alles aus, dass niemand außer den Prüfern einsehen darf...Also auch keine anderen Professoren...

Ist das denn rechtlich korrekt? Im Grunde heißt es ja, dass bzg. dem sperrvermerkt nur der betreuer reinsehen darf. Sind ja teilweise schon hochsensible Sachen drin, die NICHT jeder lesen darf bzw soll

Sicher. Der Wissenschaftsbetrieb lebt davon, dass die erstellten Arbeiten von möglichst vielen Wissenschaftlern auf Richtigkeit geprüft werden.

Was in der Theorie erlaubt ist und was tatsächliche Praxis ist, das sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Glaubst du wirklich, dass dein Prof dich um Erlaubnis bittet, wenn er einen anderen Professor in die Arbeit schauen lassen will?

earthhero 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 10:58

Nein, das nicht, nur das darf dann auch auf keinen Fall rauskommen. :)

earthhero 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 15:36
@earthhero

Aber was ist denn z.B. Student X schreibt seine Bachelorarbeit im Juni, gibt ab, besteht, Student Y bekommt ein ähnliches Thema, schreibt den ähnlichen Teil von Student X 1:1 ab. Beide Bachelorarbeitn haben einen Sperrvermerk, der besagt, dass nur die Prüfer diese begutachten dürfen. also kann Stunden Y nicht fürs plagiieren bestraft werden, da dieses keiner nachschauen darf, es sei denn der Professor von beiden Studenten ist der gleiche?!

Lisilein555  09.02.2015, 20:18
@earthhero

Dann haben beide Studenten ein Problem. Weißt du welche Plagiatssoftware die Universität nutzt? Bei Plagscan ist es z.B. so, dass nicht nur Online und Print-Quellen mit eingereichten Texten verglichen werden, sondern auch bereits geprüfte wissenschaftliche Arbeiten der Universität. Sprich, die Arbeit von Student X ist dann schon im System und die Arbeit des Y wird dann als Plagiat erkannt. Hat Y denn noch Zeit die Arbeit abzuändern?

earthhero 
Beitragsersteller
 12.02.2015, 16:21
@Lisilein555

Also die Uni nutzt: Ephorus

Aber selbst wenn die Software alte Arbeiten vergleicht, müssen gerade die mit deinem Sperrvermerk anonymisiert werden. Sprich es dürfte an keiner Stelle irgendwelche firmenbezogene Daten sichbar sein. Und ab wann was firmenbezogen ist ist auch immer ne Sache.