Wird Wohngeld angerechnet?
Guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich des Wohngeldes. Meine Freundin und ich haben gestern Abend über das Wohngeld diskutiert, aber keine Antwort gefunden. Auch über Google nicht. Nun wollte ich Euch diesbezüglich fragen.
Person A macht eine Ausbildung und bekommt nur Wohngeld ohne BAB ohne Kindergeld Person B hat 3 Kinder und bekommt Hartz4 und Kindergeld Beide Personen sind verheiratet.
Wird das Wohngeld ans Hartz4 angerechnet? Ich bin der Meinung das es angerechnet wird, oder?
Viele Grüße
6 Antworten
ja es wird angerechnet ;-)
Ich gehe mal davon aus, dass Person A wegen Ausbildung (die grundsätzlich durch BAB förderfähig wäre) von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen ist. Damit bildet sie zwar noch eine Bedarfsgemeinschaft mit B und den Kindern, aber die Einkommensanrechnung ist hier anders. Erst wird geprüft, ob Person A ihren eigenen Bedarf (errechnet nach den Regeln von ALG II)decken kann. Hierbei wird auch das Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Liegt das Einkommen von A über dem Bedarf, so wird dieser übersteigende Bedarf auf den Bedarf der anderen Mitglieder der BG, also B und die Kinder anteilig entsprechend deren Bedarf angerechnet. Also Wohngeld kann nur angerechnet werden, wenn das Einkommen von A ihren Bedarf übersteigt.
Man bekommt nur entweder ALG2 (Hartz4)oder Wohngeld, weil im ALG2 die Unterkunftskosten enthalten sind. Person A kann also eigentlich nicht im ALG2-Bezug sein.
exakt
Wohngeld wird voll angerechnet.
Kleiner Nachtrag, damit es nicht unklar bleibt.
Grundsätzlich schließen sich Wohngeld und ALG2 aus. Lediglich in Übergangszeiten - wenn man bspw. von ALG1 + Wohngeld in ALG2-Bezug fällt -, ist es aus verwaltungstechnischen Gründen kurzfristig möglich, dass beide Leistungen nebeneinander bestehen.
HartzIV gibt es für dei Bedarfsgemeinschaft. Wenn einer Geldzufluß hat, woher auch immer der stammt, werden die angerechnet.
Person A fällt aus dem Hartz4 komplett raus, deswegen Wohngeld