Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?
Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:
Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.
Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.
Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?
Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.
7 Antworten
Nein, natürlich zählt nicht das Gegenteil des Schildes, dass du zuletzt verkehrt herum im Rückspiegel gesehen hast. ;-) Die 30 gelten so lange, bis ein anderes Schild etwas anderes sagt.
Frage doch mal bei der Gemeinde nach, was das soll. Vielleicht ist es ja auch ein Fehler.
Das mit der Gegenrichtung und von hinten Sehen kann man aber auch wieder so auslegen wie man es braucht. Denn in gewissen Situationen wird ja auch vorausgesetzt, dass man Schilder auch aus der Gegenrichtung erkennt und beachtet, wenn z.B. ein Schild in der eigenen Fahrtrichtung aus irgendeinem Grund nicht vorhanden ist. So z.B. ein Stoppschild, denn das hat ja extra diese einzigartige Form, damit man es auch von hinten erkennen kann. Wenn ich an eine Kreuzung ran fahre, aus meiner Richtung kein Zeichen zu sehen ist, ich aber in der Gegenrichtung ein Stoppschild von hinten sehe, dann verlangt der Gesetzgeber doch auch, dass ich anhand dessen erkenne, dass ich ebenso anhalten muss.
Und genau nach so einer Rechtsgrundlage suche ich...
solange die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht aufgehoben wurde, ist diese Wirksam. Erst nach dem Schild wo die 30 durchgestrichen wird.
Nicht nur dann. Auch bei einem Zusatzschild oder einem Gefahrenzeichen unter der Geschwindigkeitsbegrenzung endet diese entweder nach angegebener Länge der Strecke oder wenn klar erkennbar ist, dass die Gefahrstrecke beendet ist ohne ein weiteres Schild.
Gruß Michael
Hallo,
ich bin mir zu 99% sicher, dass nur die Verkehrszeichen in der eigenen Fahrtrichtung gelten und Verkehrszeichen in Gegenrichtung keinerlei Einfluss auf Ge- oder Verbote in die eigene Richtung haben.
Somit gilt in dem Fall die Geschwindigkeitsbegrenzung wirklich auch auf den nächsten 2 km bis zum nächsten Ort.
Ist hier auch ganz gut beschrieben:
Natürlich ist dein spezieller Fall so nicht dabei, es steht da allerdings auch folgendes:
Wird ein Streckenverbot über eine längere Strecke (mehrere Kilometer) nicht wiederholt, ist es zwar nach wie vor gültig. Doch kann einem Kraftfahrer, der das Verbot nicht beachtet, daraus nicht mehr der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden.
Am Ende des Beitrags werden die Leser zur Diskussion aufgefordert. Du kannst die Frage ja dort mal stellen.
Viele Grüße
Michael
Bist du dir da mit deinem Beispiel ganz sicher? Ich ganz sicher nicht!
Dafür müsste auch von der anderen Seite eine Straße in die Vorrang habende Straße einmünden und dort ein Stoppschild stehen. Je nachdem in was für eine Hauptstraße du einfahren willst, wäre das andere Stoppschild dann vielleicht sogar 100 Meter von dir entfernt.
Damit das was du beschreibst wirklich stimmen würde, würde vom Fahrer verlangt, dass er zusätzlich zum Beachten des Verkehrs auf der eigenen Straße und des Vorrangs der Straße in die er einfahren will, auch noch über die Straße auf die andere einmündende zu Straße schauen und festzustellen, ob dort eventuell ein Schild steht ?!?!
Wenn ich kein Stoppschild habe, dann schaue ich nie erst ob es gegenüber noch eine Straße gibt und dann auch noch, ob mir eventuell ein Stoppschild von dort den Rücken zeigt.
Und nur weil von der einen Seite in die Straße Stopp geboten ist, muss es doch nicht von der anderen Seite auch sein. Vielleicht gilt von dort auf Grund der besseren Sicht nur Vorfahrt gewähren.
Auch kenne ich keine Kreuzung - wenn dort nicht rechts vor links ist - an der kein Schild steht.
Das kann also nicht sein.
Anderes Beispiel bitte ;-)
Gruß Michael
Wenn ich an eine Kreuzung ran fahre, aus meiner Richtung kein Zeichen zu sehen ist, ich aber in der Gegenrichtung ein Stoppschild von hinten sehe, dann verlangt der Gesetzgeber doch auch, dass ich anhand dessen erkenne, dass ich ebenso anhalten muss.
Das kann so nicht sein, denn es gibt tatsächlich (und gar nicht mal so selten) Kreuzungen, an denen die beiden nachrangigen Straßen unterschiedlich beschildert sind.
Und bei dem 30er-Schild ist kein weiteres Schild, z. B. dass es unter einem Gefahrzeichen (z. B. Zeichen 301 "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung") steht oder dass es z. B. ein Zusatzschild "Gefährliche Einmündung" oder mit einer Streckenangabe hat? Dann wäre es nämlich automatisch aufgehoben, sobald die angezeigte Gefahr oder die genannte Strecke vorüber ist.
Das Schild der Gegenrichtung hat überhaupt keine Bedeutung für Dich - es gibt ja auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in beide Richtungen unterschiedlich ausgeschildert sind, oder sogar welche, die nur in einer Fahrtrichtung gelten - da gibt es gar kein Schild in der Gegenrichtung.
Wenn es aber wirklich so ist, wie ich es Deiner Beschreibung entnehme, dann gilt tatsächlich 30 bis zum nächsten Ortsschild - und in der Gegenrichtung das Gleiche ...
um ganz sicher zu gehen würde ich das die örtliche Polizei fragen denn die kennt die exakten gegebenheiten.
im grunde sind's aber 2km 30er.
Das mit der Gegenrichtung und von hinten Sehen kann man aber auch wieder so auslegen wie man es braucht. Denn in gewissen Situationen wird ja auch vorausgesetzt, dass man Schilder auch aus der Gegenrichtung erkennt und beachtet, wenn z.B. ein Schild in der eigenen Fahrtrichtung aus irgendeinem Grund nicht vorhanden ist. So z.B. ein Stoppschild, denn das hat ja extra diese einzigartige Form, damit man es auch von hinten erkennen kann. Wenn ich an eine Kreuzung ran fahre, aus meiner Richtung kein Zeichen zu sehen ist, ich aber in der Gegenrichtung ein Stoppschild von hinten sehe, dann verlangt der Gesetzgeber doch auch, dass ich anhand dessen erkenne, dass ich ebenso anhalten muss.
Und genau nach so einer Rechtsgrundlage suche ich...