Verkehrszeichen 278?
Hallo.
Das Verkehrszeichen hebt das vorherige Streckenverbot auf.
Also wenn vorher auf 60 km/h beschränkt ist und hinterher dieses Schild mit 60 km/h durchgestrichen ist, darf wieder so schnell gefahren werden wie es vorher erlaubt war.
Was ist, wenn vorher auf 80 km/h beschränkt war? Meiner Meinung nach hebt das durchgestrichene 60 Schild nur die 60 auf. Sonst könnte da ja jedes druchgestrichene Schild stehen! Z.B. 100 durchgestrichen und es würde auch die 60 aufheben.
Also auf 60 beschränkt, dann 100 durchgestrichen...
Was ist, wenn es umgekehrt ist? Erst auf 60 beschränkt, dann auf 80 beschränkt, dann 80 aufgehoben?
6 Antworten
Warum gibt es dann speziell für jedes 274-Schild ein passendes 278-Schild? Das macht keinen Sinn! Ein allgemeines Geschwindigkeitsbegrenzungsaufhebungsschild würde dann reichen.
So wie ihr das schreibt, dürfte eben auch ein 278-Schild mit 100 durchgestrichen dort stehen und die 60 und 80 aufheben!
Eben. Es gibt ein Zeichen das alle Streckenverbote aufhebt aber keines das nur Geschwindigkeitsbegrenzungen aufhebt!
Außer, wie alle behaupten, jedes 278-Schild egal was drin steht.
Außer, wie alle behaupten, jedes 278-Schild egal was drin steht.
Das behauptet hier keiner. Wenn du zuerst eine Beschränkung auf 80 und dann später auf 60 hast, hebt die beschränkung auf 60 die zuvor angeordnete Beschränkung auf 80 auf! Da liegt dein Denkfehler.
Ich würde dir gerne glauben aber wo steht das? In der STVO finde ich dazu nichts. Was nicht heißt das es nicht drin steht.
Wenn du an einem Schild vorbei fährst, auf dem 80 zu lesen ist und dann später an einem Schild auf dem 60 steht gilt die 80 nicht mehr. Sonst dürftest du dort höchsten 60 und höchstens 80 fahren, was irgendwie widersprüchlich wäre. Eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung hbet die vorhergehende zwangsläufig auf, da du sonst zwei konkurierende Anordnungen auf ein und demselben Streckenabschnitt hättest. Siehe Anlage 2 Abschnitt 7 StVO i.V. mit §41 StVO.
Wenn da nicht irgendwer beim Aufstellen der Schilder komplett blöd war, kommen die von Dir genannten Konstellationen nicht vor - Die Zahl im Zeichen 278 passt grundsätzlich zur aktuell gültigen Geschwindigkeitsbeschränkung, d. h. zum letzten Zeichen 274.
Und wenn durch einen Fehler doch einmal eine falsche Zahl drin steht, würde ich persönlich es trotzdem so interpretieren, dass die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung (also das letzte Zeichen 274) aufgehoben ist und wieder die "allgemeinen Regeln" (innerorts 50, für PKW außerorts 100 und auf Autobahnen unbegrenzt usw.) gelten. (Das deckt sich m. E. auch mit der StVO, denn Zeichen 278 heißt einfach "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und im Erläuterungstext wird - im Gegensatz zu Zeichen 274 - kein Bezug auf die angegebene Zahl hergestellt.)
Wenn du in einem Bereich mit Tempo 80 (Z. 274) unterwegs bist, dann ein Z. 274 mit 60 km/h folgt, sind die 80 km/h aufgehoben. Folgt dann ein Z 278 mit 60 Ende gilt wieder die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, außerorts also für PKW 100 km/h. Soll nach der 60 wieder 80 km/h gelten, muss wieder ein Z. 274 mit 80 angeordnet werden.
Warum sollte man eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60km/h aufheben wollen wenn vorher 80km/h gegolten haben?
Logischerweise wird bei 60 immer nur 60, bei 80 immer nur 80 oder bei 100 immer nur die 100 aufgehoben.
Logisch schon, aber oft nicht eingehalten.
Das habe ich gesehen:
80er Strecke – am Anfang Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h; am Ende 80 aufgehoben.
Dann kam mitten drin ein Baustelle mit 60 km/h. Am Anfang 60km/h vorgeschrieben, am Ende 60 aufgehoben; die 80 km/h sollen wieder gelten.
So weit, so gut.
Dann Baustelle weg, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h weg; aber 60-km/h-Ende noch da (vergessen).
Watt nu? Ab 60-Ende stoffen (fast) alle mit >80 km/h los und die Blitzer-Kameraden einen Kilometer weiter wundern sich über den shit-storm.
Also bist du auch der Meinung, dass danach wieder 80 wäre, in deinem Beispiel?
Dann kam mitten drin ein Baustelle mit 60 km/h. Am Anfang 60km/h vorgeschrieben, am Ende 60 aufgehoben; die 80 km/h sollen wieder gelten.
Dann ist das so aber falsch beschildert. Dann hätte man dort ein Z. 274 mit 80 anordnen müssen und kein 278 mit 60 ende.
Und wenn die Baustelle noch da ist? Und regulär die 60 aufgehoben werden? Ist dann deiner Meinung nach wieder max 80 erlaubt, bis das auch aufgehoben wird?
A.g.O gilt wenn die Reihenfolge so ist: 80 - 60 - 60 ende danach wieder 100km/h
Dann Baustelle weg, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h weg; aber 60-km/h-Ende noch da (vergessen).
Nicht vergessen. Es ist dann nicht nötig.
Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrzeichen angezeigt wird endet diese ganz automatisch mit der Gefahr, also am Ende der Baustelle.
Hört mal zu.
Ich verstehe was ihr schreibt.
- Wo steht in der STVO das ein Streckenverbot das letzte aufhebt? Das finde ich nämlich nicht.
- Eurer Meinung nach hebt ein 278 Schild, egal was für eine Zahl drin steht, alle Geschwindigkeitsbegrenzungen (274 Schild) auf. Warum steht dann eine Zahl drin und nicht meinetwegen Km/h?
- Man kann durchaus verlangen, dass man sich die vorherige Begrenzung merkt.
Wo steht in der STVO das ein Streckenverbot das letzte aufhebt? Das finde ich nämlich nicht.
In Anlage 2 Abschnitt 7 i.V. mit § 41 StVO
Eurer Meinung nach hebt ein 278 Schild, egal was für eine Zahl drin steht, alle Geschwindigkeitsbegrenzungen (274 Schild) auf. Warum steht dann eine Zahl drin und nicht meinetwegen Km/h?
Früher war das mal so, heute sehen die Schilder anders aus. Aber andere Schilder als in der StVO gelistet dürfen nun mal nicht verwendet werden.
"Eurer Meinung nach hebt ein 278 Schild, egal was für eine Zahl drin steht, alle Geschwindigkeitsbegrenzungen (274 Schild) auf."
Nein, das hat hier bisher NIEMAND so geschrieben!
Zeichen 278 hebt nur die "passende" Geschwindigkeitsbegrenzung auf, das ist aber immer (bzw. sollte es immer sein, wenn da nicht jemand bei Schilder-Aufstellen Mist gemacht hat) die zuletzt durch Zeichen 274 angeordnete Begrenzung - und dieses letzte Zeichen 274 hat ggf. eine zuvor durch ein weiteres Zeichen 274 anderslautende Begrenzung aufgehoben.
Aber es wäre nach Meinung aller die ich bisher gelesen habe so, das ein solches Schild alle Geschwindigkeitsbegrenzungen aufheben würde. Ob logisch oder nicht. Warum gibt es dann kein einheitliches Schild für soetwas? Sondern für jede Begrenzung die passende Aufhebung?
Das macht keinen Sinn!
Das macht keinen Sinn!
Doch, das macht schon Sinn. Stell dir folgendes vor: Du fährst eine Landstraße entlang. Znächst unbegrenz (also Tempo 100). Dann kommt ein 80er-Schild. Dann eine beschränkung auf 70, dann eine Beschränkung auf 60. Wenn nun danach ein 278 mit 60 Ende folgt, wer weiss denn jetzt noch, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen vorher existiert haben? Wer soll sich das denn alles merken?
Zudem steht in der StVO, dass eine neue Geschwindikeitsbegrenzung die alte beendet. Die gibt es dann ab dem Punkt nicht mehr.
Es gibt doch ein einheitliches Zeichen dafür: https://goo.gl/2A2Gmo
Zeichen 278 steht z.B. dann wenn auf dieser Strecke auch ein Überholverbot gilt welches nicht aufgehoben werden soll, denn auch das ist ein Streckenverbot.
Die 80er-Begrenzung ist schon mit Beginn der 60er-Begrenzung aufgehoben (eine neue Regelung desselben Sachverhalts ersetzt logischerweise die bisherige) und lebt auch später nicht mehr auf.
Es gibt doch ein einheitliches Zeichen dafür: https://goo.gl/2A2Gmo
Zeichen 278 steht z.B. dann wenn auf dieser Strecke auch ein Überholverbot gilt welches nicht aufgehoben werden soll, denn auch das ist ein Streckenverbot.