Wieviele Vornamen darf eine Person maximal haben?
Gibt es eine Begrenzung?
7 Antworten
Das Namensrecht ist in § 12 des BGB in kleinem Umfang geregelt. Alles weitere ist über das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 I, 2 I GG abgedeckt.
Eine Mutter versuchte einen zwölfteiligen Vornamen durch die Instanzen deutscher Gerichte zu klagen, allerdings erfolglos. Aufgrund dessen billigt das Bundesverfassungsgericht jedem fünf Vornamen zu.
Wen es interessiert, das war der zwölfteilige Vorname "Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro"
Fazit: gesetzlich gibt es keine Begrenzung und wenn das Standesamt mitspielt, wird es auch mehr als zwölftteilige Vornamen geben können. Einklagen wird aber wohl nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schwierig werden.
Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Namen für ein Kind zugelassen werden. Normalerweise werden aber bis zu fünf Vornamen für ein Kind problemlos eingetragen.
Wenn man Karl-Theodor als einen Namen zählt, hat er neun Vornamen.
Sylvester ist kein Nachname, Nachname ist 'zu Guttenberg'.
In Adelsfamilien gibt es gern auch mal ein paar mehr. Der Ex-Verteidungsminister und Plagiator hat zehn - Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester
https://blog.beliebte-vornamen.de/2010/10/nur-28-zeichen/
Hartnäckig hält sich das Gerücht, man dürfe seinem Kind nicht mehr als fünf Vornamen geben. Eine entsprechende Vorschrift gibt es in Deutschland aber gar nicht, es liegt im Ermessen des Standesbeamten.
Die Begrenzung ist hier das Kindeswohl.
ich habe 3 vpornamen, aber ich glaube, man darf beliebige vornamen haben
Theodor zu Guttenberg hat ungefähr zehn Vornamen.
Ist Sylvester nicht schon der Nachname? Was ist mit Karl-Theodor, ist ja ein Doppelname wegen dem Bindestrich? Also hatte er nur acht Vornamen?