Wieviel Urlaubstage habe ich als Teilzeitkraft bei einem AVR Tarifvertrag?

6 Antworten

Ja, das Problem hatte ich auch. Ich habe 4 Tage a 5 Stunden gearbeitet. Vollzeitkollegen haben 30 Tage Urlaub. (= 6 Wochen bei 5 Tage Woche). Und da mir ja auch meine 6 Wochen Urlaub zustehen, habe ich halt 4 Tage Urlaub nehmen müssen um eine Woche frei zu haben, habe dafür allerdings nur 24 Tage Urlaub zur Verfügung.

Inzwischen gehen ich an drei Tagen unterschiedlich lange arbeiten, insgesamt aber 20 Stunden die Woche. Jetzt wird es so gerechnet: um eine Woche Urlaub zu nehmen, gebe ich 20 Stunden ab. Das heißt

*Jahresurlaub Teilzeit: 6 x 20 Std. = 120 Std.

Vollzeitkräfte: 6 x 40 Std. = 240 Std.*

Fazit: Urlaub prozentual auf deine Stundenzahl umrechnen! Dann hast du natürlich genauso lange Urlaub wie Vollzeitkräfte auch. Da du nur einen halben Tag Urlaub nehmen muss, da du die andere Hälfte eh frei hast. Und es kann natürlich nicht sein, dass du nur 3 Wochen Jahresurlaub hast!

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch. Anspruchsgrundlage für Urlaub

Es gibt drei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für Urlaub, die Sie in dieser Reihenfolge prüfen sollten, um Ihren konkreten Urlaubsanspruch festzustellen: 1. Tarifvertrag

In vielen (Mantel-) Tarifverträgen ist geregelt, wie viel Anspruch die einzelnen Mitar-beiter haben. Dies ist häufig mehr als der gesetzliche Mindesturlaub. Von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. 2. Arbeitsvertrag

Wenn Sie in Ihrem Tarifvertrag keine Regelungen finden oder für Ihr Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag anwendbar ist, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Es ist nicht möglich, im Arbeitsvertrag weniger Urlaub zu vereinbaren als in einem anwendbaren Tarifver-trag vorgesehen ist. Wohl aber ist es möglich, mehr Urlaub zu vereinbaren. 3. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Der gesetzliche Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer beträgt nach § 3 BUrlG jährlich mindestens 24 Werktage (alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind). Das Bundesurlaubsgesetz geht von einem vierwöchigen Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche aus.

So rechnen Sie, wenn Sie mehr oder weniger Tage pro Woche arbeiten Wenn Sie mehr oder weniger als die gesetzlich vorgesehenen sechs Tage pro Woche arbeiten, muss ihr Urlaubsanspruch umgerechnet werden. Es gilt dann folgende Formel:

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Beispiel: Sie haben laut Tarifvertrag 30 Tage Urlaubsanspruch Im Jahr. Der Tarifvertrag geht aber von einer 6-Tage-Woche aus. Sie arbeiten laut Arbeitsvertrag nur 4 Tage pro Woche, nämlich an den Tagen Montag bis Donnerstag. Dann ergibt sich folgende Rechnung:

30 (Nominale Zahl der Urlaubstage) X 4 (Pflichtarbeitstage pro Woche) / 6 Werktage = 20

Sie haben also 20 Urlaubstage im Jahr. Als Urlaubstage gelten dann die Tage, die Sie sonst gearbeitet haben. Im Beispiel werden als Urlaub immer nur die Tage Montag - Donnerstag gezählt.

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub. Dieser beträgt eine Woche. (§ 125 Abs. 1 SGB IX). Als Arbeitnehmer können sie auf den gesetzlichen Urlaub genauso wenig verzichten, wie auf einem ihnen zustehenden tariflichen Urlaub. Und wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr dauert

Besteht Ihr Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über, so haben Sie für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf 1/12 des Ihnen zustehenden Jahresurlaubes. Dabei sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Beispiel: Laut Arbeitsvertrag haben Sie einen Jahressurlaub von 30 Tagen. Sie beginnen Ihre Tätigkeit am 01.10.2009, arbeiten in diesem Jahr also 3 Monate. Damit ergibt sich folgende Rechnung:

30:12 = 2,333 Tage Urlaub pro Beschäftigungsmonat 2,333 x 3 = 6,999 Tage Urlaub 2009, da Sie nur 3 Monate beschäftigt waren. Dies wird auf 7 Tage aufgerundet. Diese Auswirkungen hatte die Wartezeit des § 4 Bundesurlaubsgesetz

Nach dieser Regelung wird der volle Urlaubsanspruch (d.h. der gesamte Jahresurlaub) erstmalig fällig, wenn Ihr Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Während der ersten sechs Monate haben Sie jeweils nur einen Anspruch auf den bereits anteilig erworbenen Jahresurlaub. Sie können aber noch keinen Urlaub für die Folgemonate (quasi im Voraus) verlangen.

Beispiel: Sie nehmen am 01.10.2009 die Tätigkeit auf. Ihnen stehen für dieses Jahr 2,33 Urlaubstage pro Monat (Berechnung siehe oben) zu. Wenn Sie jetzt im November 2009 6 Tage Urlaub verlangen, ist dies mehr als Ihnen zusteht. Ihr Arbeitgeber kann insoweit den Anspruch ablehnen. Urlaub in der Probezeit

Immer wieder heißt es, der Arbeitnehmer hätte während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub. Das ist falsch. Aus § 5 BUrlG ergibt sich, dass Sie für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs haben. Etwas anderes ist die Frage, ob ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Urlaub während der Probezeit auch gewähren muss. Nach § 7 BUrlG muss der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers bei Gewährung von Urlaub grundsätzlich berücksichtigen. Die Gewährung des anteiligen Urlaubes während der Probezeit ist mithin durchaus möglich.

Quelle: Arbeitnehmer Recht 24

wieviel Urlaub hast du dann erhofft,bei Wöchtl. 20Std.,mir kommt der Arbeitsvertrag aber etwas >windig< vor,geht zur Gewerkschaft,dort bekommst du die richtige Antwort.

was ist das für ne personalleitung? die müssen dir das sagen können...

Coco3 
Beitragsersteller
 11.11.2009, 10:03

Schön, gelle!! Da wird man von Einem zum Anderen geschickt!!!!

wenn du 15 stunden die Woche arbeitest, dann stehen dir ca. 14 Tage im Jahr zu