Wieviel Aufschlag berechnet das Finanzamt?
Hallo,
wir haben nun eine kleine Kneipe übernommen und dazu noch ein paar Fragen. Unsere Vorgänger haben uns einiges aus ihrem Geschäft erzählt und auch offengelegt. Dabei kamen wir auf das Gespräch, wieviel Aufschlag das Finanzamt auf die Einkaufspreise rechnen würde. Dabei sagte und sunsere Vorgängerin, dass auf Schnaps usw. 380 % und auf Bier 200% angerechnet werden. Der Steuerberater hat uns davon nichts gesagt. Nun bin ich etwas verunsichert.
Wäre schön, wenn mich da einer aufklären könnte, damit ich beim nächsten Steuerberatertermin nicht ganz so dumm dastehe. hab ja schon Bammel vor dem ersten Einreichen der Unterlagen. dachte immer, ich schreibe nur ins kassenbuch was gekauft und verkauft wurde und füge alle Belege bei, aber dass ich da vorher noch rumrechnen muss?!? Reicht es nicht, wenn ich alle Ausgaben mit den Einnahmen gegenüberstelle?
6 Antworten
Die Aufschläge die Dir dein Vorgänger erzählt hat sind die Aufschläge für gekaufte Ware und haben mit dem Finanzamt überhaupt nichts zu tun. So errechnest Du Deinen Verkaufspreis. Das sind aber für Dich nur Anhaltspunkte! Du kannst Deine Preise gestalten wie Du möchtest. Deine Steuerschuld errechnet sich aus der Vorsteuer und der Umsatzsteuer!
Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, schlägt der Kaufmann auf seinen Verkaufspreis auf(z.Zt. 19%). Diese Steuer muss er nach Abzug der Umsatzsteuer seiner Lieferanten (jetzt Vorsteuer genannt) an das Finanzamt abführen. Das hat mit Einkommen überhaupt nichts zu tun.
Super! Und was ist nun die Einkommensteuer???
Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Und zwar netto (ohne Umsatzsteuer) Hier Bierumsatz (abzüglich UST) im Jahr minus Biereinkauf (Rechnungsnettopreis), minus sonstige Ausgaben (Miete, Strom, Büromaterial....) = Einkommen. Halt das Geld, das am Schluß übrig ist! Und darauf zahlste Einkommensteuer.
Jetzt wird ein Schuh daraus!
Das FA berechnet überhaupt keine Aufschläge. Der Hintergrund ist der, dass man Erfahrungswerte hat, wieviel ein Wirt an Einnahmen haben muss wenn er eine bestimmte Menge an Bier / Schnaps gekauft hat. Also: Wenn Du für 1000 Euro Bier kaufst, weiss das FA, dass Du einen Umsatz von etwa 3000 Euro haben müsstest. Gibst du aber nur 1200 Euro an, wissen die sofort, dass Du betrügen willst. - Also gilt: Einnahme und Ausgaben müssen in einem "normalen" Verhältnis zueinander sein. Und weil eine Kneipe ideal zum Schwarzgeldmachen ist, checkt das FA das mit den genannten Prozentsätzen gegen.
jupp, so isses, aber vielleicht sollte Samsa noch mal einen Kurs bei der IHK machen, um kaufmännisches Denken zu erlangen....DH
Kann nicht schaden. Dann muss man nicht wegen jedem Beleg den Steuerberater fragen
Eigentlich sind wir ja gut Beraten und auch der DEHOGA steht uns zur Seite. Aber man kennt doch die Unsicherheit am Anfang. Später lacht man sicherlich darüber, über welch Kleinigkeiten man sich einen Kopf gemacht hat. Und wenn ich es nun so mache, wie bisher 8Einnahmen und Ausgaben komplett gegenüberstellen) habe ich ja nichts zu befürchten.
ich bin gelernte Bürokauffrau und habe kaufm. Denken. ist denn nicht jder am Anfang unsicher bei dem was er tut? das hat doch damit gar nichts zu tun.
Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Wirtshaus. Und denk immer dran: Das was Abends in der Kasse ist, ist noch lange nicht Dein Verdienst. - Sonst geht es Dir leicht so wie vielen anderen "blauäugigen" Wirten.
gut beraten? dann dürfte diese Frage doch nicht entstanden sein...
Du machst das schon. Lies ein wenig über Steuergrundlagen und lass die Steuererklärungen von einem Berater machen. Wichtig: Jeden Ausgaben - Beleg sammeln! = Bares Geld!
Beim Azufschlagen auf die Einkaufspreise solltest Du Dich an den Verkaufspreisen Deiner Wettbewerber in der näheren Umgebung orientieren. Bist Du zu teuer, hast Du keine Gäste, sind die Aufschläge zu niedrig, bist Du bald pleite. Sei doch mal Gast bei den Anderen. Du musst nur eben sicher sein, dass Du mit Deinen Preisen klar kommst. also davon auch leben kannst.
Wenn Du eine "offene Ladenkasse" führst, also keine Registrierkasse einsetzt, sind Probleme mit dem Finanzamt schon so gut wie sicher.
Bei einer offenen Ladenkasse gehört folgendes zu einer ordnungsgemäßen Buchführung:
Jeden Abend Kassensturz, also Angabe des Kassenbesstandes, getrennt nach den einzelnen Werten (Von 1 Eurocent bis 500,00 €- Schein.
Jeden Tag einen Tagesbericht nach folgenden Schema:
Tagesendbetrag des Tages
abzüglich Einlagen
Zuzüglich Entnahmen
Zuzüglich Wareneinkauf bar und sonstige Barausgaben
Abzüglich Tagesendbetrag des Vortages
= Umsatz des Tages.
Allein eine Zahl als Tageseinnahme im Kassenbericht wird dem Finanzamt nicht gefallen.
Frage mal Deinen Steuerberater, was er von den Problemen der offenen Ladenkasse hält.
also, es ist einfach so, du machst es wie gehabt und schreibst deine einnahmen und ausgaben auf und sammelst schön alle belege die genannten %-sätze sind nur eine "kontrolle" vom finanzamt, ob du auch alle angaben korrekt gemacht hast und entsprechen den erfahrungswerten wünsche euch viel erfolg
... und natürlich aus der Einkommensteuer, die auf den "Aufschlag" fällig wird. (abzüglich Ausgaben natürlich)