Wieso steht beim Personalausweis Nationalität deutsch?
Wieso steht beim Personalausweis Nationalität deutsch ? Ist das überhaupt eine Nationalität? Müsste da nicht deutscher stehen?
9 Antworten
Da steht "DEUTSCH", weil wir halt nichts Besseres kriegen als ein Adjektiv, das jeder nach Belieben interpretieren kann.
Bis heute glauben die meisten Einwohner der BRD, sie müssten immer ihren Perso dabeihaben und dieser sei ein amtliches Dokument, das ihnen ihre Staatsangehörigkeit bescheinige. Weit gefehlt.
Von "offizieller" Seite erfahren wir z. B.: "Reisepass und Bundespersonalausweis sind hingegen lediglich Identitätspapiere, die die Vermutung begründen, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. von den deutschen Behörden in der Vergangenheit als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde."
Also nicht einmal die ominöse "deutsche Staatsangehörigkeit" wird uns damit attestiert, ganz zu schweigen von der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik, die uns tatsächlich niemand bescheinigen kann und nirgendwo gesetzlich verankert ist.
Aber dann sind ja auch alle anderen Angaben auf diesem Kärtchen höchstens geeignet, eine "begründete Vermutung" zuzulassen.
Fazit: Was uns hier als "Ausweisdokument" angedreht wird, ist nur ein überteuerter Scherzartikel.
"Da steht "DEUTSCH", weil wir halt nichts Besseres kriegen als ein Adjektiv, das jeder nach Belieben interpretieren kann."
Das Adjektiv für die Staatsangehörigkeit tut's für die allermeisten europäischen Länder. Jemand hat mal gezählt, dass 20 von 28 EU-Staaten ihre Staatsangehörigkeit (die ja eine Eigenschaft des Ausweisinhabers ist) mit dem Eigenschaftswort im Personalausweis eintragen. Grammatikalisch ist das genau genommen korrekter.
"das jeder nach Belieben interpretieren kann.
Nach Belieben ruminterpretieren dürfen Reichsbürger, Möchtegernselbstverwalter und andere politische und religiöse Spinner. Andere müssen sich wenigstens ein bisschen an Logik, Tatsachen und Grammatik orientieren:
Grammatik: Die Staatsangehörigkeit ist eine Eigenschaft, daher ist das Eigenschaftswort dafür richtig, auch im Personalausweis
Tatsachen: 20 von 28 EU-Staaten bezeichnen ihre Staatsangehörigkeit im Personalausweis. Es ist wahrheitswidrig, wenn man so tut, als wäre das nur in Deutschland so - und es ist eine weit verbreitete Lüge von BRD-Leugnern, dass es nur in Deutschland so sei.
Logik: Die Bürger von Deutschland sind Deutsche und haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind weder Deutschländer noch "Deutschland". Nur zu deiner Information: "Du bist Deutschland" ist kein inhaltlich korrekter Satz und erst recht keine juristisch einklagbare Aussage, sondern ein Werbespruch.
"dieser sei ein amtliches Dokument, das ihnen ihre Staatsangehörigkeit bescheinige. Weit gefehlt.
Es bescheinigt schon die Staatsangehörigkeit, aber nur nach Aktenlage der Behörden. Das ist für die meisten Lebenslagen ausreichend. Es gibt jedoch Fälle, in denen z. B. dem Großvater in den Wirren im oder nach dem 2. Weltkrieg die Staatsangehörigkeit eingetragen wurde, obwohl er sie nicht gültig erworben hat. Es kann auch vorkommen, dass jemand die Staatsang. nach Ausstellung des Perso verloren hat (z.B. bei doppelter Staatsbürgerschaft). Solche Dinge sollen in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Meistens ist aber der Nachweis nach Aktenlage völlig ausreichend.
"Aber dann sind ja auch alle anderen Angaben auf diesem Kärtchen höchstens geeignet, eine "begründete Vermutung" zuzulassen.
Ich vermute, dass die Identitätsangaben einigermaßen überprüft sind. Es ist schließlich ein Identitätspapier. Bei der Anschrift hast du aber vermutlich recht. Der Eintrag begründet lediglich die Vermutung, dass du dort auch wohnst. Diese Vermutung ist widerlegbar, falls du in der Zwischenzeit umgezogen bist, ohne dich im Rathaus umzumelden. In der Regel reicht aber auch hier die begründete Vermutung, dass du an deiner Meldeadresse noch wohnst.
"Also nicht einmal die ominöse "deutsche Staatsangehörigkeit" wird uns damit attestiert, ganz zu schweigen von der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik, die uns tatsächlich niemand bescheinigen kann und nirgendwo gesetzlich verankert ist.
"Die Bundesrepublik" ist ja auch kein Land, sondern eine Staatsform, z.B. die der Bundesrepublik Nigeria, der Bundesrepublik Brasilien, früher auch der Bundesrepublik Jugoslawien. Auch Österreich ist eine Bundesrepublik, wenn auch der offizielle Staatsnamen nur "Republik Österreich" lautet. Die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist und war immer die deutsche. "Ominös" ist die deutsche Staatsangehörigkeit nur für dich. Festgelegt ist sie in Art. 116 GG und im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (das es seit über 100 Jahren gibt). Eine andere deutsche Staatsangehörigkeit gibt es nicht. Es gibt ja neben der französischen auch keine eigene Staatsangehörigkeit "Französische Republik" oder neben der dänischen die Staatsangehörigkeit "Königreich".
"Fazit: Was uns hier als "Ausweisdokument" angedreht wird, ist nur ein überteuerter Scherzartikel.
Dann schmeiß ihn doch weg! Du wirst ziemlich schnell feststellen, dass der "Scherzartikel" nicht nur im Inland anerkannt ist, um sich auszuweisen, sondern man kann damit auch frei in fast alle Länder Europas reisen. Um diesen "Scherzartikel" beneiden dich wahrscheinlich Millionen Menschen, die dafür Reisepässe und Visa brauchen (und selbst das oft gar nicht bekommen).
Mein Fazit: Deine Wortmeldung beruht auf falschen Annahmen und irrigen Schlussfolgerungen. Dass als Fazit dabei Unsinn herauskommt, ist daher nur verständlich.
Da steht "DEUTSCH", weil wir halt nichts Besseres kriegen als ein Adjektiv, das jeder nach Belieben interpretieren kann.
Die meisten Staaten bezeichnen die Staatsangehörigkeit ihrer Bürger mit einem Adjektiv, also einem Eigenschaftswort, da Staatsangehörigkeit nun mal eine Eigenschaft ist.
Bis heute glauben die meisten Einwohner der BRD, sie müssten immer ihren Perso dabeihaben und dieser sei ein amtliches Dokument, das ihnen ihre Staatsangehörigkeit bescheinige.
Die meisten Bundesbürger sind ein wenig intelligenter und wissen, dass man nicht verpflichtet ist, einen Personalausweis mitzuführen und das er kein Nachweis der Staatsangehörigkeit, sondern ein Identitätsnachweis ist.
ganz zu schweigen von der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik, die uns tatsächlich niemand bescheinigen kann und nirgendwo gesetzlich verankert ist.
Unfug,Artikel 116 GG:
https://dejure.org/gesetze/GG/116.html
§ 1 Staatsangehörigekeitsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
Mein Fazit: Du bist nicht lernfähig und verbreitest stet denselben Unfug.
Oh mein Gott, nicht schon wieder dieser Reichbürger-Schrott.
Hast Du die deutsche oder die "deutschländische" Staatsbürgerschaft? Das Wort "deutsch" ist in diesem Fall ein Adjektiv!
Wahrscheinlich war da auch noch der ganze andere Mist von wegen "Personalausweis kommt von Personal" bis hin zur "BRD GmbH" zu lesen, deswegen hier mal die komplette Richtigstellung: http://www.mimikama.at/allgemein/staatsvortuschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-lge-demontage-einer-verschwrungstheorie/
Beispiel 5: Irland: Irish, nicht Irland
http://cdn1.spiegel.de/images/image-62674-galleryV9-hwdc-62674.jpg
Beispiel 4: Niederlande: Niederlandse, nicht Niederlanden
http://1.bp.blogspot.com/-LHifEYaAE4U/TVzLXsfwVhI/AAAAAAAAAQE/EtTi9pAvWAo/s1600/Identiteistkaart.jpg
Beispiel 3: Griechenland: Hellenic, nicht Greece
Die Briten kennen allerdings noch die Unterscheidung zwischen British Citizen und British Subject :-)
Das ist übrigens in den meisten Ländern so - die Behauptung, das wäre nur in Deutschland so, ist eine weitere Lüge dieser Spinner.
Beispiel 1: Frankreich: Nationalite Francaise (französisch) und nicht France (Frankreich)
https://www.polizei.rlp.de/internet/med/13f/Farbkopie%20Ausweis%20Derick%20internet_50.jpg
Das war nur eine normale frage. Ja es hat mich einer vollgelabbert damit. Aber man darf wohl fragen?
Hallo Baron,
natürlich darf man fragen - dafür ist diese Plattform ja da :-)
Sorry, wenn meine Antwort etwas aggro klang, aber ich habe oft genug mit solchen Reichsheinis diskutiert (die meist auch vollkommen lernresistent in ihrem Gedankenkonstrukt gefangen sind( und bin daher vielleicht etwas dünnhäutig bei solchem Schwachsinn.
Ich hoffe, du nimmst mir das nicht übel.
Hallo Baron2007, nimm's ClemensW nicht übel, dass er ein bisschen heftig reagiert hat. Es haben schon oft solche Reichsideologen auf Missionstour GuteFrage dazu missbraucht, ähnliche Fragen zu stellen, um in Wirklichkeit nur die schwachsinnigsten "Argumente" von irgendwelchen Internetseiten hier weiterverbreiten können und die dann auch noch hartnäckig verteidigen.
Daher sind manche inzwischen etwas genervt von solchen Fragen. Aber wenn jemand wirklich fragt, weil er was wissen will, ist das natürlich was anderes.
Wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt, bleibt dumm.
Ok hab verstanden ^^
Richtigerweise steht dort 'Staatsangehörigkeit' - und das hat nichts mit Nationalität zu tun :-O
Gemeint ist das Adjektiv 'deutsch' bzw. 'DEUTSCH', das das Substantiv 'Staatsbürgerschaft' oder die betreffende Person näher bestimmt: "Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft" oder eben kurz: "Staatsbürgerschaft: deutsch".
'Staatsangehörigkeit: Deutsche(r)' wäre falsch, da damit die ethnische, nicht politische Zugehörigkeit ausgedrückt wäre, meint, die Nation als Staat 'Deutschland' heißt; es infolgedessen alternativ durchaus zutreffend auch 'Staatsangehörigkeit: Deutschland" heißen dürfte.
G imager761
Richtigerweise steht dort 'Staatsangehörigkeit' - und das hat nichts mit Nationalität zu tun
Doch, denn mittlerweile kann man beide Begriffe synonym benutzen.
Das wäre unscharf.
Nationalität bezeichnet die ethnische Herkunft z.b. Sprache, Tradition, Abstammung bzw. Zugehörigkeit einer bestimmten Volksgruppe, etwa die Innuit, dänische Minderheit in Schleswig, Sinti und Roma.
Hier geht es genauer um den juristischen Begriff der Staatsangehörigkeit, die ein Rechts- und Schutzverhältnis zwischen einer natürlicher Person und einem Staat, aus dem sich bestimmte Rechte (Wahlrecht) und Pflichten (Wehrdienst, Steuern) ergibt.
Der Begriff Nationaliät hat beide Bedeutungen, sagt z.B. auch der Duden.
Staatsangehörigkeit, Staatszugehörigkeit; ethnische Zugehörigkeit, Volkszugehörigkeit
Du willst es nicht kapieren, der Duden lehrt dich auch keinen Bedeutungsunterschied zwischen Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit, dann verwende du diese Begriffe halt Synonym.
Patrick Lassan hat recht. Das Wort Nationalität kann im Deutschen sowohl die ethnische als auch die staatliche Zugehörigkeit bedeuten. Daher gibt es die genaueren Begriffe Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit und darum steht im Perso auch nicht das mehrdeutige Wort Nationalität, sondern das genauere Staatsangehörigkeit.
N. ist also synonym zu St. und V., aber St. und V. sind nicht synonym zueinander.
In westeuropäischen Sprachen bedeutet nationalité/nationality wohl ausschließlich oder vorwiegend Staatsangehörigkeit und steht daher im Ausweis. Im Russischen z. B. bedeutet nazional'nost' dagegen die Volkszugehörigkeit.
dann verwende du diese Begriffe halt Synonym.
Erstaunlicherweise bin ich nicht der einzige, der das tut.
Deutscher / männlich , Deutsche / weiblich ,Deutsch neutrum,unisex.LG
Das ist eigentlich ein Deutscher Personalausweis, welcher nur ein Deutscher-Staatsbürger haben kann. Warum die Nationalität oben steht verstehe ich nicht!
Was ist daran nicht zu verstehehen, dass in einem deutschen Personalausweis die Staatsangehörigkeit mit deutsch angegeben wird?
Auf dem Ausweis steht oben eindeutig Bundesrepublik Deutschland! Wofür ist eine Nationalität notwendig? Ein Engländer oder Schweizer darf ja sowieso den Ausweis nicht haben!
§ 5 der Personalausweisgesetz schreibt das vor.
Es gibt oder gab meines Wissens tatsächlich Fälle, in denen Leute einen deutschen Ausweis bekommen, ohne dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Ich weiß es nicht mehr genau, und hab auf die Schnelle auch keine Infos dazu gefunden. Es sind jedenfalls seltene Fälle:
- Staatenlose können bzw. müssen unter bestimmten Bedingungen einen Personalausweis ausgestellt bekommen. Da steht dann Bundesrepublik Deutschland drauf, aber natürlich ist keine deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen.
- vielleicht auch Deutsche im Sinne von Art. 116 GG (Statusdeutsche), die noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben
das mag vl sein.
Aber
die noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben
kann nicht stimmen, da leute erst nach vollendeter Einbürgerung einen deutschen ausweis bekommen..
Doch, das scheint es zumindest früher gegeben zu haben. Da gibt es ein Gerichtsurteil, in dem ein solcher Fall erwähnt ist. Ein Spätaussiedler aus Polen hatte schon nach der vorläufigen Registrierung als Volksdeutscher in Deutschland Pass und Personalausweis bekommen. Beim Antragsverfahren wurde eine deutsche Volkszugehörigkeit aber zurückgewiesen, weil nur eine deutsche Großmutter für die Anerkennung eben nicht ausreichend war. Er hat also noch nicht mal den Rang eines Statusdeutschen erreicht, geschweige denn die deutsche Staatsangehörigkeit. Mich würde selber interessieren, was da im Pass für eine Staatsangehörigkeit eingetragen war. Die deutsche kann es nicht gewesen sein, da er schon an den Voraussetzungen für ihren Erwerb gescheitert ist. Der Perso wurde ihm daher auch wieder entzogen. Um den Entzug ging es im Urteil:
https://openjur.de/u/604288.html
Seit einer Gesetzesänderung ist die Zahl der Statusdeutschen wohl nur noch sehr gering und kurzfristig.
Soweit zu meinem zweiten Punkt. Zu meinem ersten Punkt kann ich nur das Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 nennen, wo Art. 27 heißt:
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem
Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Ob dieser "Personalausweis" in Deutschland dann aussieht wie der normale (nur mit Eintragung "staatenlos"?) weiß ich allerdings nicht.
Staatenlose können bzw. müssen unter bestimmten Bedingungen einen Personalausweis ausgestellt bekommen
Staatenlose bekommen in Deutschland einen 'Reiseausweis für Staatenlose'.
Nachtrag: Ich hatte zu meinem 2. Punkt ein Detail übersehen. Die Bundesrepublik hat bei der Ratifizierung des Übereinkommens den Art. 27 nicht übernommen. Er wird demnach in Deutschland nicht angewendet. Wie Patrick Lassan schon angemerkt hat, bekommen Staatenlose jedoch einen Reiseausweis ausgestellt, der dann so aussieht:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7a/Reiseausweis\_D\_innen.jpg
Dieser Reiseausweis hat aber keine Ähnlichkeit mit einem deutschen Personalausweis oder Pass. Er ähnelt einem Reisepass, hat aber einen hellblauen Umschlag und wird daher auch "Jeanspass" genannt.
"Oben" steht ja auch nicht deine Nationalität, sondern der Name des Staates, der das Dokument ausgestellt hat. Das ist übrigens die Bundesrepublik Deutschland, und das steht immer drauf. Eine Nationalität ist das nicht.
Und dann steht weiter unten deine Staatsangehörigkeit, nämlich die deutsche. Die man sich eigentlich sparen könnte, weil ja deutsche Identitätspapiere sowieso nach Gesetz nur an Deutsche i. S. d. GG ausgegeben werden dürfen.
Der Begriff "Nationalität" ist hier ungeeignet, weil man damit je nach dem Zusammenhang sowohl eine Staats- als auch eine Volkszugehörigkeit meinen kann.
Beispiel 2: UK: British Citizen, nicht Britain oder UK
http://i.telegraph.co.uk/multimedia/archive/01790/id-card_1790880c.jpg