Braucht Deutschland wirklich einen Friedensvertrag?

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Der 2+4-Vertrag ist praktisch ein Friedensvertrag. Er heisst nur nicht so, aber er enthält alles, was ein Friedensvertrag so enthalten sollte und noch vieles mehr. 

Schau einfach mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Ein Friedensvertrag hat sich mit dem 2+4-Vertrag erübrigt, er ist so was wie ein Äquivalent. Ersterer wäre übrigens eine teure Angelegenheit.

Ach die immer mit ihrer verqueren Sichtweise und deren Begründungen, die nicht stimmen. Daß Deutschland nun die Bundesrepublik Deutschland ist und als solche international anerkannt ist, ist Fakt und absolut rechtmäßig.

Die sogenannten Reichsbürger behaupten, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, sondern besteht noch fort, weil Deutschland keinen Friedensvertrag hat und deshalb sei Deutschland eben noch besetzt.

Das Deutsche Reich ist auch nie untergegangen, sondern besteht heute als Bundesrepublik Deutschland weiter und um einen Krieg zu beenden braucht es nicht zwingend einen Friedensvertrag.

Es reicht auch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.

Das Problem ist, dass auf dem Territorium des ehemaligen Deutschen Reiches neue Staaten entstanden sind.

Nein, die ehemaligen Gebiete hat Polen bekommen und so bleibt es auch.

Ist auch vertraglich geregelt.

Wie sagt man so schön? "Zwei Juristen, drei Meinungen." Nach der Kapitulation Deutschlands und der Gründung der BRD wollten sich die Siegermächte eine letzte gerichtliche Oberhohheit nicht nehmen lassen. Diese speziellen Sonderrechte der Siegermächte sind meines Wissens bis heute nicht vollständig aufgehoben.

Dies führt z.B. dazu, dass das schwedische Energieunternehmen Vattenfall Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht in den USA verklagen kann, E.ON und RWE dies aber nicht tun können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vattenfall_gegen_Bundesrepublik_Deutschland

Aber mit TTIP wird wohl die staatliche Gerichtsbarkeit in ganz Europa weiter abgebaut werden, so dass künftig jedes Unternehmen jeden EU-Staat vor privaten Schiedsgerichten in den USA verklagen kann.

PatrickLassan  03.01.2016, 11:40

Diese speziellen Sonderrechte der Siegermächte sind meines Wissens bis heute nicht vollständig aufgehoben.


Das trifft nicht zu. Es gibt keine Sonderrechte mehr. Dass Vattenfall vor einem Schiedsgericht klagen kann, liegt an einem entsprechenden internationalen Abkommen.


ThorbenHailer  03.01.2016, 19:32
@PatrickLassan

Könnte Vattenfall in einem ähnlichen Fall auch z.B. GB vor diesem US-Gericht verklagen?

Zuko540  04.01.2016, 02:34
@ThorbenHailer

Nein, dass könnte sonst so ausgehen, wie Deutschland gegen Italien vor dem IGH.

Gerichte in Italien haben Deutschland zu Reperatiomszahlungen verdonnert und dt. Eigentum beschlagnahmt.

Deutschland war darüber nicht so erfreut hat dagegen erfolgreich vor dem IGH geklagt, dieser hat die Aktionen der italienischen Gerichte als völkerrechtswidrig eingestuft.

PatrickLassan  04.01.2016, 14:36
@Zuko540

Das ist etwas anderes. Deutschland hat sich zu Recht auf die Staatenimmunität berufen. Wenn aber in einem internationalen Abkommen vereinbart wird, dass bei Streitfällen vor einem Schiedsgericht verhandelt werden kann, dann greift das nicht. Es gibt mehrere Abkommen, in denen so etwas vereinbart wurde, den meisten ist die mit einem derartigen Abkommen verbundene Problematik erst durch TTIP bewusst geworden. 

Könnte Vattenfall in einem ähnlichen Fall auch z.B. GB vor diesem US-Gericht verklagen?

Falls das in einem Abkommen so geregelt ist, ja.