Wieso ist der Strafvollzug der Judikative zugeteilt obwohl es sich um ein exekutives Staatsorgan handelt??
5 Antworten
"Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung sowie alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Justizvollzugsanstalt und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zur vollziehenden Gewalt." aus https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive
Und nun?
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt.
Der Strafvollzug hat jedoch nichts mit Rechtsprechung zu tun, er gehört als zur Exekutive.
Da er jedoch nahezu ausschließlich judikative Entscheidungen trifft, ist er trotzdem dem Justizressort zugeordnet.
Ist er nicht. Er gehört, genau wie die Staatsanwaltschaft, zu Exekutive.
Der Strafvollzug ist Teil der Exekutive.
=> Justiz => Gericht=> Strafurteil=> Strafvollzug
=> Gesetzgebungsorgan=> Beratung und Beschlußfassung= Gesetze
=> Ausführungsorgan ( Regierung)
Tatsächlich führt der Strafvollzug nur aus,was ein Gericht geurteilt hat.
Es ist aber die letzte Kette der Judikative.
Das ist dann ähnlich,wie die Regierung(Exekutive) eigentlich nur umsetzt,was die Legislative beschlossen hat.
Oh böser Fauxpas von mir.Ja klar.^^
Nö. Der Justizvollzug gehört zur Exekutive.