wieso darf ein freund nicht unsere steuererklärung machen?
wieso ist das strafbar? wurde mir heute beim finanzamt gesagt. ich kann das nicht und ein freund, der sich auskennt, sagte er könne das für uns machen.
12 Antworten
Dein Freund kann Dir helfen und möglicherweise auch die Steuererklärung "machen", wenn er z. B. ein Steuerprogramm hat. Nur darf er dafür kein Geld nehmen, jedenfalls nicht offiziell, denn das würde gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen. Dort steht nämlich, wer beruflich, also gegen Honorar, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt ist. Und noch etwas: Wenn Dein Freund bei Deiner Steuererklärung Fehler macht, bist Du allein dafür verantwortlich.
Dein Freund kann Dir helfen und möglicherweise auch die Steuererklärung "machen", wenn er z. B. ein Steuerprogramm hat. Nur darf er dafür kein Geld nehmen, jedenfalls nicht offiziell, denn das würde gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen.
Falsch!! Das StBerG unterscheidet hier ganz explizit nicht hinsichtlich Art und Umfang der Hilfeleistung! Wenn das dem FA bekannt wird, droht ein erhebliches Bußgeld.
Zitat:
1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen
§ 5 StBerG. Satz 1.
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319
Da liegt das Finanzamt richtig. Guck mal
http://www.gutefrage.net/frage/ist-diese-art-der-steuerberatung-strafbar
ok, aber ich könnte sie ja machen und er sitzt daneben und hilft ;-) wer prüft den ob ich die selber gemacht habe oder nicht?
Sagt alles. Gut aufgepasst.
ahh, danke. trotzdem sowas was doof !!!!!!!!!!!!!!!
Er kann das sicherlich machen, aber er darf dafür kein Geld kassieren, das ihr wiederum von der Steuer absetzen wollt. Das dürfen nur die Steuerfachleute.
Er kann es tun, und wenn ihr ihm dafür Geld gebt, ist das eure private Angelegenheit und kann nicht von der Steuer zurückgefordert werden.
Unterschreiben muss man immer selbst, soweit ich weiß, auch bei einem offiziellen Steuerberater.
Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1935 und sollte jüdische Anwälte aus dem Geschäftsleben eliminieren. Verbotene Rechts- und Steuerberatung. Gilt aber nach wie vor.
@DerHans und FordPrefect:
Danke für den thread ! Wieder was dazugelernt. Klasse! Frohe Weihnachten euch beiden !
Danke schön, und Dir auch frohe Weihnachten!
Hab aber noch etwas gesehen: Im Gesetz heißt es "geschäftsmäßig".
Davon kann bei einer freundschaftlichen Hilfeleistung keine Rede sein: der macht es ja nicht "geschäftsmäßig".
Das Steuerberatungsgesetz ist vom 16. August 1961, BGBl. I S. 1301 und geändert in den Jahren 1975 und 2009. Also nichts mit 1935 und Diskriminierung jüdischer Anwälte.
Siehe mein Hinweis zur sehr engen Auslegung des Begriffs "geschäftsmäßig" durch den BGH. Helfen darf man gem. §15 AO nur direkten Angehörigen.
Richtig.
Aha, sehe gerade andere Kommentare, vielleicht liege ich falsch....
Weil das in Deutschland verboten ist. Die Hilfeleistung in Steuersachen ist Privileg der steuerberatenden Berufe. Siehe § 2 StBerG, z.B. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319
selbstverständlich darf dein Freund die Erklärung für dich machen, unterschreiben musst du es aber selber
Irrtum. Das Gesetz unterscheidet ganz explizit eben nicht, ob der Hilfeleistende entlohnt wird oder nicht. Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319
§ 2 StBerG.
Und "geschäftsmäßig" bedeutet nach Rechtsprechung des BGH keineswegs, dass hier laufend oder im Rahmen einer Beschäftigung Hilfeleistungen erfolgen.