Wiederspruch bei einem Tadel?
Hallo liebe Community,
ich würde mich gerne darüber erkundigen ob und wie ich bei einem/diesem Tadel Wiederspruch einlegen kann. (Oberstufenschuler, Land Berlin)
Erst einmal die Situation/Beschuldigung:
Meine Lehrerin behaupted, ich habe sie "mutwillig" im Unterricht mit einem entsprechendem Medium gefilmt und will mir mit dieser Begründung einen Tadel geben.
Dies entspricht definitiv nicht der Wahrheit, da ich sie nicht gefilmt habe und erst recht nicht mutwillig.
Wie gehe ich nun dagegen vor? Vorallem darf sie mir überhaupt einen Tadel geben ohne ihre Rechtfertigung zu beweisen? Eigentlich muss sie mir doch erstmal nachweisen können, dass ich überhaupt gefilmt habe oder etwa nicht?
Erste Schritte von mir sollen vorerst nur schulisch erfolgen.
Könnt ihr mir bitte helfen?
2 Antworten
Sie kann nichts gegen dich machen wenn sie keine Beweise hat (Zeugen, eine Datei von ihr existiert auf einem Videogerät). Solange du bei deiner Meinung bleibst, du hast nichts getan, dann kann sie nichts machen.
Keine Chance: Der "mündliche Tadel" ist "nur" eine Erziehungsmaßnahme gem. § 62 Abs. 3 Berliner Schulgesetz... Über Erziehungsmaßnahmen entscheidet "die Lehrkraft ... im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über das erzieherische Mittel, das der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird" - und damit allein, und es muss auch nichts "bewiesen" werden. Und da eine Erziehungsmaßnahme kein sog. "Verwaltungsakt" ist, gibt es auch keine rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten. Die gibts erst bei sog. Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Unterrichtsausschluss usw.).