Wiederspruch bei einem Tadel?

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Sie kann nichts gegen dich machen wenn sie keine Beweise hat (Zeugen, eine Datei von ihr existiert auf einem Videogerät). Solange du bei deiner Meinung bleibst, du hast nichts getan, dann kann sie nichts machen.

Keine Chance: Der "mündliche Tadel" ist "nur" eine Erziehungsmaßnahme gem. § 62 Abs. 3 Berliner Schulgesetz... Über Erziehungsmaßnahmen entscheidet "die Lehrkraft ... im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über das erzieherische Mittel, das der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird" - und damit allein, und es muss auch nichts "bewiesen" werden. Und da eine Erziehungsmaßnahme kein sog. "Verwaltungsakt" ist, gibt es auch keine rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten. Die gibts erst bei sog. Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Unterrichtsausschluss usw.).