Wiederholungstäter Körperverletzung
Nach 7 Jahren Gefängnisstrafe wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ( unter anderem 6 Monate "Nachschlag wegen undiszipliniertem Verhalten und Schlägereien.ist der ehemalige Strafgefangene wieder übergriffig geworden. Sein OPfer, welches er zusammenschlug trug einen mehrfachen Nasenbeinbruch davon, zudem wurde ihm eine Trinkglas auf dem Kopf zertrümmert, wobei die dabei entstandenen Wunden genäht werden mußten. Frage: MIt welcher Strafe muss er als Wiederholungstäter rechnen, zumal wenn er empfohlene Therapiemaßnahmen NICHT wahrgenommen hat.
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8 Antworten
Abgesehen davon, dass man bei einer Gefängnisstrafe in Deutschland keinen "Nachschlag" bekommen kann sondern höchstens für eine neue Straftat neu bestraft werden kann, hätte der Täter hier eine gefährliche Körperverletzung (Paragraph 224 StGB) begangen, die mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist. Sofern eine frühere Strafe noch im Bundeszentralregister eingetragen ist, so wird hier sicherlich von einer höheren Strafe von ca. 1,5 Jahren auszugehen sein. Außerdem hätte das Opfer wohl einen Schmerzensgeldanspruch.
Diese Strafe wird und kann nur der Richter festlegen. Und anscheinend hat er ja nicht viel aus seiner vorangegangen Straftat gelernt, zumal er ja auch nicht mal die Therapiestunden wahrgenommen hat. 7 Jahre Gefängnis waren noch nicht genug um mal darüber nachzudenken wie man sein Lenben ändern und besser machen kann. schade das es immer wieder Menschen gibt ,die nichts besseres zu tun haben, als andrer Leute Leben und das deren Familien kaputt zu machen.
Dann wird der zusätzlich verdonnert und eine mögliche Freilassung zur Bewährung ist dadurch auch verwirkt.
Die größte moglichkeit: Freiheitsstrafe leider....
ups.. sorry weiß grad selber nicht wieso dieses leider da steht... unbewusst geschrieben... natürlich sollte man ihn sofort wieder wegsperren !!!
Ich hoffe,dass er gleich wieder 7 Jahre bekommt!!!
wieso leider ?