Wie zahlt man die Gerichtskosten, wenn man verliert?
Zb. beim Eilantrag.
In erster Instanz verliert man. Muss man zahlen oder wartet man auf das Beschwerdeverfahren?
Wenn man in zweiter Instanz gewinnt, zahlt die Gegenseite die gesamten Kosten.
Oder zahlt man erstmal?
1 Antwort
In der Regel streckt man die Gerichtskosten vor, sonst wird das Gericht gar nicht tätig. Sollte man gewinnen, bekommt man das auch nicht zurück (außer es würden nicht alle verbraucht), sondern das wird bei der Gegenseite angerechnet, und man muss sich diese von der Gegenseite holen.
Eilantrag muss man nicht im Vorschuss gehen.
Aber wartet das Gericht auf die Bescherdeverfahren? oder muss man zahlen und wenn man im Beschwerdeverfahren bekommt man die Kosten zurueck?
Wenn man im Beschwerdeverfahren gewinnt, zahlt die Gegenseite die beiden.