Ich musste lange recherchieren: zur professionellen Reinigung und Beseitigung der "Gerüche" sind Firmen zur Tatortreinigung zuständig. So etwas ist nicht billig, je nach Aufwand summieren sich schnell einige Tausend €.
Ich bin Hartz 4 Empfänger geworden, habe viele viele Jahre voll eingezahlt, muss nun aber sagen: ist man erstmal unten, so begegnet man oft reister Willkür, Haß und Schikane. So ist es auch nicht leicht eine neue Wohnung zu finden, der Vermieter weis bescheid da er die Zusage des Amtes einfordert, und kann sich ausrechnen dass keine große Gegenwehr zu erwarten ist.
Doch zur eigentlichen Frage: die Wohnung wurde von mir besichtigt und für gut befunden, die Besichtigung dauerte eine knappe 1/4 Stunde. In der Wohnung war es ein wenig stickig, jedoch kein scharfer beißender Gestank festzustellen. Im Mietvertrag steht: gemietet wie besichtigt.
Der Einzug zum 01.02.18 klappte nicht, da der Hausmeister noch Teppich (billigst) verlegt hatte, den Herd sowie in der Toilette Waschbecken und Toilette selbst austauschte (beide waren derart verstopft und funktionsuntüchtig).
Nachbarn berichteten mir (und wollen es auch in einer ggf. kommenden Verhandlung bestätigen) dass in der Wohnung ein netter junger Mann lebte. Nachdem er auszog musste die Wohnung geöffnet werden. Die Küche soll sehr hoch mit Abfall vermüllt gewesen sein. Ebenso das Bad. Der Zustand war erschreckend, der Geruch derart penetrant beißend und stechend dass die "Besucher" raus liefen und sich übergeben mussten.
Mitarbeiter der Vermieter räumten später die Wohnung, wobei ein Mitarbeiter in jedem Fall noch Fotos machte, die eine Nachbarin zu sehen bekam.
Nach kurzer Zeit stellte sich ein stechend scharfer Geruch ein, der kaum zu ertragen ist. Nur durch den wunderbaren Sommer 2018 und stete Querlüftung so oft und so lange wie möglich war bisher ein Aufenthalt in diesen Räumen möglich. Zunächst stellten sich jedoch sehr starke Kopfschmerzen ein, vor allem aber litt die Atmung.
Der Vermieter - auf das Problem angesprochen - schreibt: seine Mitarbeiter wären stundenlang in der Wohnung gewesen und hätten besagte Auffälligkeiten nicht bemerkt. Als Mieter hätte ich den Nachweis mithilfe eines Sachverständigen -Gutachten zu erbringen. Alleine ein Gutachten kostet ca. 2.500 €
Mittlerweile dürften auch meine Einrichtungsgegenstände (Wäsche, Gardinen, Sofa, etc.) den Geruch vollständig angenommen haben und auch im günstigen Falle eines Umzuges nicht mehr zu gebrauchen sein. Die Annahme da der Vermieter vom Zustand der Wohnung wusste liegt bei arglistiger Täuschung, Sachbeschädigung, Körperverletzung.
Der Rat sich doch eine andere Wohnung zu suchen; bei derart knappen Sozialwohnungen ist das eine Aufgabe! 150 Parteien zur Besichtigung, die meisten wohl in Lohn und Brot. Wäre früher mit meinem Gehalt als Ingenieur auch kein Problem gewesen ...
Meine Frage, wie ist die rechtliche Situation zu sehen?