Wie viele Jahre muss ein Autor tot sein bevor ich seine Werke verwenden darf?

7 Antworten

Dazu müsste man erstmal wissen ob dieser Urheber in einer entsprechenden Gesellschaft als Mitglied verzeichnet ist. Es gibt nämlich durchaus Leute (z. B. Musiker) die eigene Songs schreiben aber nicht in der Gema sind. Interessanterweise sagt die Gema ganz pauschal das alle Musiker bei ihr als Mitglieder verzeichnet sind, weshalb man immer im Nachhinein prüfen sohlte ob die Gebühren zulässig waren.
Die wohl bekanntesten Gesellschaften sind die GVL, die GüFa und wie schon erwähnt die Gema. In deinem konkreten Fall wäre jedoch die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zuständig. Und auch da ist es so dass längst nicht alle die jemals was geschrieben hatten, tatsächlich auch eingeschriebene Mitglieder sind für die diese Gesellschaft in Sachen Urheberrecht aktiv wird.

Autoren die nicht so erfolgreich sind, also keine Bestseller schreiben sind es mitunter z. B. nicht, weil so eine Mitgliedschaft einiges an Kohle kostet (die kann höher sein kann als die Einnahmen die daraus resultieren) und gerade wenn man relativ unbekannt ist rechnet es sich daher oftmals nicht. Man muss auch nicht zwingend einen Verlag finden um sein Werk zu veröffentlichen sondern könnte dieses ja auch in kleiner Stückzahl bei einer Druckerei in Auftrag geben und die Kosten dafür dann selber tragen.

D. h. man müsste in deinem Fall erstmal die genaue Sachlage klären.

Bei der Verwertungsgesellschaft Wort sind z. Zt. etwa 500.000 Autoren und ca. 10.000 Verlage aufgeführt (also insgesamt gelistet) aber nur rund 170.000 (Autoren wie Verlage) sind durch die VG Wort tatsächlich aktiv vertreten. Kann also sein dass du in deinem speziellen Fall mit dem Autor selbst verhandeln musst bzw. vielleicht sogar seine unentgeltliche Genehmigung bekommst, wenn du das ohnehin nur 1 mal machen willst.

Und zur Frage wegen möglicher Erben in Sachen Urheberrecht. Die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bekämen die Erben dann zwar auch Geld durch diese Rechte zugeführt aber sobald die abgelaufen wären, ist es total Latte wieviele Erben da dann noch Schlange stehen, denn ab dann ist das Werk Allgemeingut.

Es fragt sich aber wie die Verwertung ablaufen soll, wenn nach dem Tod eines Urhebers keine Nachkommen da sind, denn im Grunde würde man dann ja Gebühren an die Verwertungsgesellschaft zahlen aber diese könnten ja faktisch an niemanden mehr zugeführt werden.

Und Rechteinhaber sind natürlich die Verwandten sprich die Erben. Wenn du was verwenden willst musst du dich an die Erben wenden

Nach 70 Jahren verfält das Urheberrecht und ein Werk wird frei verfügbar für jedermann. Aber nur, wenn ein Autor keine Erben hat, die nach seinem Tod die Rechte für sein Werk erben.

GerdausBerlin  30.12.2014, 18:43

Der Urheber verliert seine Rechte mit seinem Tod. Durch den Erbfall! Seine Erben verlieren diese Rechte 70 Jahre nach dem Ende des Todesjahres des Urhebers.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nicht nur Kinder, auch andere Personen (natürliche und juristische Personen) können Rechteinhaber nach dem Ableben des Autors sein. - Sind keine vorhanden, ist das Werk 70 Jahre nach dem Tod des Autors frei.

In dem Zusammenhang ist kürzlich die Frage nach den Rechten an Hitlers "Mein Kampf" aufgetaucht. Der ist im kommenden Jahr 70 Jahre weg, aber es gibt trotzdem einen Rechteinhaber für sein Pamphlet: der bayerische Staat. - Was der bayerische Staat damit machen will, ist mir allerdings schleierhafft....

MichiruKaio  01.01.2015, 21:04

Wahrscheinlich verhindern, dass es erneut veröffentlicht wird?