Wie viel Strafe bekomme ich, wenn ich mit Neonröhren unterm Auto erwischt werde?

6 Antworten

Unterbodenbeleuchtung am Auto ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulässig. 

Am Auto angebrachte Unterbodenbeluchtung oder abweichende Leuchtenfarben können andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder gar blenden. Weitergehende Einrichtungen sind daher nicht erlaubt. Egal ob Neon oder LED: 

Die Unterbodenbeleuchtung ist damit illegal.

Verstoßen Sie gegen das Verbot, andere Leuchten als zulässig an einem Fahrzeug anzubringen, können die Behörden ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro auferlegen.

Zudem kann die Betriebserlaubnis durch den unzulässigen Umbau erlöschen.

Sie dürfen mit diesem Fahrzeug keine öffentlichen Verkehrswege nutzen.

Eine Einschränkung ist nur dann möglich, wenn die Lichtanlage am Unterboden mit dem Schließmechanismus der Türen verbunden ist. Schalten sich die Leuchten nur dann ein, wenn der Fahrer ein oder aussteigt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Die entsprechende Veränderung muss jedoch vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen sein, andernfalls erlischt auch hier die Betriebserlaubnis.

Während der Fahrt dürfen die Leuchten am Unterboden auch dann nicht eingeschaltet sein.

Für das Fahren ohne gültige Zulassung müssen Sie dann zusätzlich mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Die Weiterfahrt mit dem vorschriftswidrigen Fahrzeug können die Beamten untersagen, bis Sie die Einrichtungen zurückgebaut haben.

https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/#unterbodenbleuchtung

Im Übrigen: Auch am Motorrad ist Unterbodenbeleuchtung als zusätzliches Leuchtmittel nicht zugelassen.

Fahrzeug geführt mit unzulässiger Beleuchtung, dafür gibt es i.d.Regel ein Verwarngeld und die Auflage, die "Mängel" (sofort) zu beseitigen.

§ 49a, § 69 a StVZO § 24 StVG

Regelsatz 5,- €

Was aber auch passieren kann, wenn der Polizist NICHT so gnädig ist:

Erlöschen der Betriebserlaubis, 50 €, + Pkt.

Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines techn. Gutachtens
(Gutachterkosten = NICHT billig)

Wenn Du gar einen Unfall verursachst mit Deiner rollenden Leuchtreklame, können strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen auf Dich zukommen.

Und DAS Risiko würde ich ganz sicher nicht eingehen!

.... willst du Küken unter dem Auto aufziehen??????

Oder nur Kanaldeckel beleuchten?

PS:

Wenn einer es will.....

Untersagung der Weiterfahrt - Abschlepper - aufladen - Gutachter zur Beweissicherung.... da kannst du recht flott 4stellig werden.... das lohnt sich dann für die Kakerlakendisco.....

Wenn du Pech hast, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Du kriegst auf jeden Fall 3 Punkte und Bußgeld

PoisonArrow  24.05.2018, 16:36

gibt´s heute noch 3 Punkte...?

Du kannst die Betriebserlaubnis verlieren. Hoffentlich. Und eine saftige Strafe.