WIe viel darf ich vor dem Roller fahren trinken? Nichts oder gilt auch hier die 0,5 Promille Grenze

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Gar nichts!!

Unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze egal mit welchem Kfz man unterwegs ist (vgl. §24c StVG).

Ein Verstoß stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar, in Verbindung mit einem Unfall und mehr als 0,3 Promille bereits eine Straftat.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html

in de rprobezeit gar nicht. bei mir war sie damals zwei jahre, möglich das sie jetzt länge rist.

zudem weiss man nie, nie wie der alkohol im körper wirkt und wieviel promille man hat und wie das sich auswirkt.

deshalb entweder trinken oder fahren, aber nicht beides.

Hallo Orange01,

im Grunde genommen hat crack schon schon alles im Bezug auf die Promillegrenze angeführt.

Ergänzend muss ich hier aber anführen, dass das Führen eine Kraftfahrzeuges eine Straftat im Sinne des § 315c darstellt. Und das nicht nur bei erreichen der im § 24a StVG angeführten 0,5 Promille-Grenze, sondern dieses kann schon bei nur 0,3 Promille der Fall sein, nämlich dann wenn es zu Unfällen kommt oder man durch anderes Fehlverhalten auffällig wird.

Bei Unfällen kommt noch hinzu, dass die eigene Versicherung zwar ersteinmal den Schaden übernimmt, sich die Kosten aber später wieder von Dir zurück holt. Selbst wenn Du vom Grundsatz her den Unfall nicht verursachst, kann es passieren, dass Dir die gegnerische Versicherung eine Mitschuld an dem Unfall gibt.

Aber unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen möchte hier hier mal anmerken, dass das man sich zwar mit Alkohol am Steuer wie Supermann fühlt, aber in wirklichkeit eine verbinderte Reaktionszeit und gerade auf dem Zweirad ein verminderte Steuerungsfähigkeit hat.

Ich weiß nicht, ob es das wirklich wert ist, Dich oder andere vielleicht in den Rollstuhl zu bringen, nur weil "ja ein kleines Bierchen" nicht schadet. Oder andersrum ausgedrückt. Bringt es Dir was ein kleines Bierchen zu trinken? Richtig gut fühlst Du Dich damit auch nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.


Auch ein Roller ist ein Kraftfahrzeug, Du darfst also bis zu 0,5 Promille haben solange es zu keinen Ausfallerscheinungen kommt.

Wenn Du noch in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre bist dann gilt immer 0,00 Promille!

Ich denke da gilt 0,0 Promille, wie bei Fahranfängern, bin mir aber nicht sicher. Finde es aufjedefall ratsam nichts zu trinken wenn man noch fahren muss.