wie untersucht denn der amtarzt? (wegen arbeitsamt)
hallo leute, wisst ihr wozu die amtärzte da sind ? ich hab am 20.5 termin beim arbeitsamt, den ich aufgrund meiner krankheit nicht wahrnehmen werde.. es ist jetzt so das mein recht auf alg sowieso ende juni abläuft, deswegen hatt es auch keinen sinn da hinzugehen. nun zur frage: da es in diesem monat meine zweite krankmeldung wird, kann die arge mich zu einem amtarzt schicken ? falls ja, was kommt da genau auf mich zu ? wie können sie mich höchstens bestrafen ? (können die das geld beispielsweise zurückverlangen oder können sie es nur für den nächsten monat streichen?) könnt ihr mir bitte behilflich sein wäre sehr nett ;)
Lg
5 Antworten
Gehe hin ansonnsten wird dir dein Geld gestrichen dan bekommst garnichts mehr das kannst auch vergessen. So schlimm ist es bei dem Arzt auch nicht wird dir ein paar Fragen stellen.
L.g
wen du da nicht hingehst bekommst gar kein ged mehr der wird dich genau so behandeln wie jeder andere arzt auch der führt ein gespräch mit dir und untersucht dich
au?
arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wenn sich herausstellen sollte, dass du überhaupt nicht krank warst, kann das richtig teuer für dich werden.
Wie kommst Du auf die Idee, der Fragende wäre nicht krank - wurde doch vom Arzt krankgeschrieben.
Der Fragende macht sich vor Angst doch jetzt schon "in die Hose", verstärke die Angst doch nicht unnötig.
in wie fern ?
Du weißt doch sicher schon etwas länger, dass Du zum Amtsarzt sollst - Du fragst ziemlich spät hier.
Google mit Ämtetlose und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist)
ruf da an und frage, ob man Dich zum Amtsarzt begleitet, weil Du Angst vor dem Termin hast. - Vielleicht hast Du ja glück, und einer der ehrenamtlichen Ämterlotsen hat Zeit, Dich zu begleiten.
. Für alle Fälle vorsorglich diese Hinweise von mir:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Hier wird von einem Termin beim Amtsarzt berichtet:
Termin beim Amtsarzthttp://www.hartziv.org/forum/hartz-iv-sonstiges/9396-termin-beim-amtsarzt.html
1-ich habe vor niemanden angst 2- ich kann aufgrund meiner krankheit nicht zum termin 3- hab ich nur gefragt was im schlechtestens fall passiren könnte 4- du brauchst mir keine vorwürfe zu machen da du mich nicht einmal persönlich kennst
Auch wenn Du krankgeschrieben bist musst Du solcheTermine war nehmen,ausser der Arzt bescheinigt Dir das Du krankheitsbedingt dazu nicht in der Lage bist.Wenn Du Hartz4 im Anschluss beziehen möchtest dann musst Du den Amtsarzttermin auch war nehmen,ansonsten bekommst Du eine Sperre.Der Arzt wird Dich untersuchen um festzustellen in welchen Bereichen Du noch vermittelbar bist,das wird mit Deiner Krankschreibung zusammenhängen.
was wenn der amtarzt plötzlich sagt das ich gar nichts hab ? können die das geld zurückverlangen ?
Nein,darum geht es in der Untersuchung auch nicht,da soll nur festgestellt werden wie weit Du vermittelbar bist,oder ob es Einschränkungen gibt.
nein ich meine wenn die behaupten das ich nichts habe wie reagiert dann das arbeitsamt ?
Der Arzt untersucht nur Deine allgemeine Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt,nicht ob die Krankschreibung berechtigt ist,das würde nur der MDK der Krankenkasse machen.Wenn der Arzt feststellt das Du voll vermittelbar bist dann bedeutet das auch nicht das die Krankschreibung unberechtigt erfolgt ist,in der Richtung brauchst Du keine Bedenken zu haben.
also wenn ich eine au bekomme brauch ich mich vor nicht zu fürchten stimmts ? ich hab nämlich auch gesundheitliche probleme
Nein,da brauchst Du keine Sorge zu haben,bei der Untersuchung geht es nicht um Deine AU.
aber wenn ich die au hab dann nicht ?