Wie schnell darf ein LKW über 7,5 t ohne Anhänger auf der Landstaße fahren?
Wie schnell darf ein LKW über 7,5 t ohne Anhänger auf der Landstaße fahren?
8 Antworten
Ich bin Berufskraftfahrer:
Auf der Landstraße: 60 km/h
Sobald das zGG 3,5 Tonnen überschreitet gilt das Tempolimit für LKW. Das bedeutet 60 km/h auf Bundesstraßen und 80km/h auf Autobahnen. Dies wurde vor einigen Jahren geändert. Davor galt es ab 7,5t zGG
§ 3 Abs 3 S2b StVO beschreibt die Geschwindigkeit für Fahrzeuge über 7.5 to
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h
Kommentar: Also ist es unerheblich, ob ein LKW über 7.5 to mit oder ohne Anhänger auf der Landstraße unterwegs ist. Er darf grundsätzlich nur 60 km/h fahren. Ausnahmen sind Kraftfahrstraßen mit mind. je 2 Richtungsfahrbahnen und baulicher Trennung in der Mitte. Dort darf man 80 km/h fahren. Selbstverständlich nur wenn die Geschwindigkeit nicht anders beschränkt ist.
Weitere Fragen beantworten wir gerne unter http://www.kraftfahrer-portal.de
60 Kmh Landstrasse ?!
noch nee antwort auf diesem link
<a href="http://www.jurablogs.com/de/wie-schnell-duerfen-lkw-fahren" target="_blank">http://www.jurablogs.com/de/wie-schnell-duerfen-lkw-fahren</a>
Wie schnell dürfen LKW fahren?
Erschienen im “Tip” am 03.09.2008
Wie schnell dürfen eigentlich Lkw fahren?
Maßgeblich für die Bestimmung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw sind die §§ 3 und 18 StVO, wobei man verschiedene Gewichtsklassen unterscheidet.
Für Lkw bis 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht (zGG) gilt außerorts zunächst generell eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten sonstigen Straßen (also solchen Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben). Lkw zwischen 3,5 und 7,5 to zGG müssen außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten. Ob es sich um einen Pkw oder um einen Lkw handelt, ist nach dem aus dem jeweiligen Auf- und Ausbau ersichtlichen Transportzweck zu bestimmen, weil diese Eigenschaften des Fahrzeugs für dessen Verwendung, insbesondere die Beladung, von maßgeblicher Bedeutung sind und damit das Fahrverhalten des Fahrzeugs und dessen Beherrschbarkeit entscheidend prägen (OLG Jena - 12.10.2004 - Az.: 1 Ss 208/04). So gilt z. B. ein sog. Sprinter, der eindeutig für Gütertransportzwecke eingerichtet ist, ungeachtet seiner Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren als Lkw. Allerdings kann auf Grund der Eintragung in der Zulassung als “Pkw” oder “Kombilimousine” und einem daraus resultierenden Verbotsirrtum u.U. von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. Lkw über 7,5 to zGG müssen außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten. Lediglich auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen (außerorts) dürfen sie mit 80 km/h fahren (die herrschende Auffassung geht davon aus, dass auch auf autobahnähnlichen Straßen, die keine Kraftfahrstraßen sind, 60 km/h eingehalten werden müssen). L…