Fahrprüfung durchgefallen - berechtigt?!

4 Antworten

Ja, das Durchfallen ist berechtigt...auch wenn es ärgerlich ist. Die Gefahrenbremsung gehört zu den Grundfahraufgaben.

Und zu diesem heißt es

Bewertung der Grundfahraufgaben Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden. Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt, den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt, eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.

Die Fehlerbewertung bei der Grundfahraufgabe "Gefahrenbremsung" umfasst folgendes

  1. Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit

  2. Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse

  3. Nichterreichen der notwendigen Verzögerung

  4. Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken

5. Abwürgen des Motors

siehe auch hier http://www.schaffenwir.de/praxisausbildung/119-grundfahraufgaben-klasse-b-parken-umkehren-keine-angst-vor-dem-parken-keine-angst-vor-dem-auto

Übrigens...auch später drückt man bei einer Gefahrenbremsung durchaus auch völlig automatisch die Kupplung.

Nein, bei der Gefahrenbremsung muss AUCH die Kupplung getreten werden. Wer ne Weile fährt, macht das auch vollautomatisch. Argumente dafür gibts genug, stell Dir einfach vor, dass Du bei Notbremsungen möglicherweise schnell rückwärts flüchten können musst und deshalb den Motor nie abwürgen darfst.

miesebriese32 
Beitragsersteller
 15.10.2013, 20:18

okay vielen dank

Naja obs sinvoll ist weiss ich nicht, aber dass man durchfällt wenn mans nicht "richtig" macht wird einem vorher ja zig mal gesagt! Tut mir leid, dass du wg sowas durchgefallen bist und mehr Glück beim nächsten mal!

miesebriese32 
Beitragsersteller
 15.10.2013, 20:19

vielen dank :)

ja, es fehlt dir scheinbar noch ein wenig übung...mehr nicht. beim nächsten mal wirst du es dann schon packen...

miesebriese32 
Beitragsersteller
 15.10.2013, 20:18

jo das wird dann schon, danke :)