Wie oft muß ich den Rasen mähen?
Mein Vermieter verlangt von mir das ich 1x wöchentlich den Rasen mähe( im Mietvertrag ist das allerdings nicht festgehalten) gibt es eine Rechtsgrundlage die ihm dieses Recht gibt oder ist es auch ok wenn ich alle 2-3 Wochen den Rasen mähe ? Ich muß halt in der Woche recht lange arbeitn und am Samstag bin ich nicht immer zuhause...
11 Antworten
Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen bzw. zu entfernen sind (LG Wuppertal WM 2000, 353; LG Köln WM 96, 402).
Überhaupt nicht, es sei denn, es gibt mietvertragliche Vereinbarungen. Da es diese lt. Frage nicht gibt, ist es doch so, eigentlich ganz einfach.
Wenn im Mietvertrag keine Rede von Gartenpflege ist, so ist das Sache des Vermieters. Ob du das jetzt freiwillig machst od. ob das vertraglich geregelt ist. Wann, wie kurz od. wie lang, seitwärts oder von unten , bleibt dir überlassen. Das einzige worauf du achten müsstest, falls sich Leute daran stötren sollten, sind die Ruhe !!!!!!!! - Zeiten.
im winter täglich und im sommer monatlich.
festgeschrieben ist das im goldenen buch des petrus
Ist Unsinn. Regnet es in 3 Wochen nicht, wächst auch nicht viel Rasen. Auch mit Fortschreiten des Sommers wächst Gras immer weniger, so dass man ab Juli/August fast nur noch alle 3 Wochen mähen braucht. Das angeführte Urteil von malkia kann man dem Vermieter vorlegen.