Wie oft hat eine Person die Pflicht ihren Briefkasten zu kontrollieren?
Im Falle von wichtiger Post. Muss man den Briefkasten täglich kontrollieren? Vor allem wenn man während einer Sanierung nicht Zuhause wohnt kann man ja nicht täglich zu seiner Wohnung fahren nur wegen dem Briefkasten.
15 Antworten
Es gibt dir keiner die Pflicht den Postkasten jeden Tag zu leeren. Auch wenn wichtige Post drin ist kann keiner erwarten das wenn die Post ankommt das sie direkt gelesen wird. Deswegen das kannst du selber entscheiden
Werktags sollte man ihn durchaus alle 2 Tage leeren, idealerweise täglich. An sich hast du gewöhnlich 7 Tage oder mehr als Mindestfrist (Ausnahmen können bestehen) - somit kann es sein, dass bei erfolgreicher Zustellung Fristen verstreichen, wenn du keinen dringlichen Grund vorbringen kannst, ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auch nicht möglich (ein solcher Antrag benötigt immer eine eidesstattliche Erklärung!).
Wenn du wegen einer Sanierung nicht dort ohnst, dann kannst einen Nachsendeantrag stellen oder die betreffenden Stellen über die temporäre Adresse informieren. Ansonsten muss halt in Abständen immer jemand nach der Post sehen, bedenke, dass das Einhalten von Fristen deine Aufgabe ist ;)
Per se gibt es jedoch keine Pflicht nach der Post zu gucken - die Rechtsfolgen sind halt lediglich eine Konsequenz, die du dann akzeptieren müsstest, sofern Fristen verstrichen sind.
Gibt keine konkrete/pauschale Frist.
Gibt es denn eine Vereinbarung/Regelung? Oft wird das an sich vorab vereinbart.
Das ist ja genau der Knackpunkt. Ich habe einfügen lassen erst nach Fertigstellung der Sanierung und Modernisierung. Was das genau heißt ist Interpretationsfrage. Für mich heißt es wenn kein Handgriff mehr getätigt wird und das Gerüst abgebaut ist.
Am Ende kommt es dann an, wie es formuliert wurde und wie der Richter es auslegt, wenn man es so ausstreiten würde..
Wie ist denn die Formulierung - Sanierung der Wohnung oder Sanierung des Gebäudes?
Du musst überhaupt nicht nach Deinem Briefkasten schauen.
Allerdings musst Du dafür sorgen das an Dich gerichtete Schreiben (z. B. Mahnungen oder Mahnbescheide) Dich auch erreichen.
Wenn ein Brief in Deinem Briefkasten eingeworfen wurde gilt er als zugestellt. Und somit Dir bekannt. Wenn Du Deinen Briefkasten nicht leerst ist das Dein Problem und nicht das des Versenders.
Wenn Du länger nicht zu Hause bist kannst / sollte Du einen Nachsendeantrag stellen.
Bei behördlichen Schreiben gilt die Annahme, dass Sie innerhalb von drei (Werk)Tagen nach Absendung zugestellt wurden.
Eine Verpflichtung den Posteingang im Briefkasten zu überprüfen gibt es keine.
Wenn man über eine gewisse Zeit an der bekannten Adresse nicht anwesend ist, könnte man einen Nachsendeantrag stellen.
Empfehlenswert ist es indes schon, täglich nach der eingehenden Post nachzuschauen. Es könnten Briefe eingehen, bei denen man gewisse Fristen einhalten muss und rechtzeitig reagieren kann.
Der Brief gilt als zugestellt in dem Moment, wenn er in den Briefkasten eingeworfen wird.
Wie lange ist Frist vom Rückzug des Ausweichquartiers in Wohnung nach Sanierung?