Wie muss ich mich versichern wenn ich wieder zur Schule gehe?
Hallo, ich bin 24 Jahre alt werde im Oktober 25, und arbeite in der LMU. Ab mitte September gehe ich wieder zur Schule und zwar auf die Technikerschule, 2 Jahre lang in Vollzeit. Hab aber neben der Schule keinen Verdienst. 1. Wollte ich wissen wie das mit der Krankenversicherung ist, muss ich die dann die nächsten 2 Jahre selber zahlen? 2. Ich hatte vor noch bis ende September bei der LMU angestellt zu sein und ab mitte September wo die Schule anfängt mir von der arbeit aus 2 Wochen Urlaub nehme. Gibt es da Probleme mit der Krankenversicherung wenn sich arbeit und Schule überschneiden? 3. Wie sieht es mit den anderen Versicherungen aus: Unfall,-Sozial,- Arbeitslosen,-und Rentenversicherung?
6 Antworten
Keine Ahnung, was LMU istk, aber tret erst eine neue Versicherung an, wenn die andere abgelaufen ist. Da überschneidet sich nichts.
Du wirst Dich selber versichern müssen, es gibt Studenten/Schülertarife (ca. 70 EUR). Interessanterweise interessiert es keinen, wo man das Geld für die "Pflichtversicherung" her bekommt, werden wohl Deine Eltern zahlen müssen. Für Famileienversicherung bist du leider ab Oktober zu alt. (es sei denn, du hättest Bundeswehrdienst absolviert, die Zeit wird dann dazu geschlagen. Auch die anderen Versicherungen zahlen Schüler nicht.
Du könntest BaföG beantragen, einen Versuch wäre es wert..
Hallo,
bis zum letzten Tag, den der Arbeitgeber zahlt, läuft die Sozialversicherung unverändert weiter. Bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag kann man meistens kostenlos über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern versichert werden. Wenn man Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, verlängert sich u.U. die kostenlose Versicherung um diesen Zeitraum.
Danach werden für Besucher einer Technikerschule eigene Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig (§ 240 SGB V). Die Höhe ist identisch wie bei Studenten: 77.90 Euro monalich.
Rentenversicherungsbeiträge kann man freiwillig zahlen. Nähere Auskünfte:
Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich. Bei einem Abbruch der Schule kann man Arbeitslosengeld beantragen, wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens ein Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Ggf. ab Januar 2013 erneut Meister-Bafög beantragen.
Gruß
RHW
Also ich meine in den Unterlagen gelesen zu haben das man Bafög nur vor beginn der Weiterbildung beantragen kann, und nicht mittendrin.
Hier sind die Erläuterungen für die Antragstellung beschrieben:
http://www.meister-bafoeg.info/_media/formulare2009/4002641101402_0929.pdf
Es wird das Einkommen für den Bewilligungszeitraum geprüft, also ab September und ggf. das Ehegatteneinkommen.
.gesetze-im-internet.de/afbg/
Die Sozialversicherungen sind Ansprechpartner für kompetente und richtige Auskunft, also bitte dort nachfragen. Für die Private Absicherung gilt, man kann, muß aber nicht. Wichtig ist auf jeden Fall die Private Haftpflichtversicherung.
Über meine Eltern versichern bringt recht wenig, das wäre ja nur ein Monat. Wieso soll ich Bafög im Januar nochmal beantragen, ich bin doch über dem Freibetrag und werde deswegen abgelehnt. Und was ist mit der Sozialversicherung, wie wird die dann weitergezahlt?
Frag' doch einfach bei Deiner frühere Krankenversicherung nach.
Ein Monat kostenlose Krankenversicherung heißt einen Monat Beiträge sparen.
Ich vermute, dass das Einkommen immer für das jeweilige Kalenderjahr geprüft wird. In 2012 besteht für 9 Monate das Angestelltengehalt. In 2013 besteht das aber nicht. Ggf. nachfragen, ob man für 2013 Chancen hat.
Die 77,90 Euro hat man selber zu bezahlen. Wenn man Meister-Bafög bezieht, gibt es evtl. auf Antrag einen Zuschuss hierfür.