Wie Mietwagen und Kraftstoff absetzen?

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Ja, das kannst Du. Du musst nur irgendwie nachweisen können, dass Du den Wagen wirklich nur für berufliche Zwecke brauchst. Eventuell wird das Finanzamt darüber einen Nachweis (Fahrtenbuch) verlangen. Die Kosten für private Fahrten darfst Du natürlich nicht absetzen.

Natürlich. Das sind betriebsbedingte Ausgaben, die in Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einfließen. Einnahmen minus nötige Ausgaben ergeben den steuerrechtlich relevanten Gewinn. Das ist die einfache, aber inexakte Formel.