Wie lange kann ich mit Einlösung von Verrechnungsscheck warten?

3 Antworten

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Die Aussage von schelm1 steht tatsächlich im Raum. Allerdings habe ich selbst schon Schecks nach dieser Frist eingelöst und bei vielen Kunden erlebt, dass sie Schecks erst Wochen, teils Monate später eingelöst haben. Jeder hat sein Geld bekommen.

usain8x 
Beitragsersteller
 24.10.2013, 12:11

danke dir. dann löse ich ihn erst später ein, weil das is nur ein kleiner scheck und der große kommt in 4-6 wochen. dann mach ich das alles zusammen.

Scheckgesetz

4. Abschnitt - Vorlegung und Zahlung (Art. 28 - 36)     

. Artikel 29.

(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.

(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.

(3) Hierbei gelten die in einem Land Europas ausgestellten und in einem an das Mittelmeer grenzenden Land zahlbaren Schecks ebenso wie die in einem an das Mittelmeer grenzenden Land ausgestellten und in einem Land Europas zahlbaren Schecks als Schecks, die in demselben Erdteil ausgestellt und zahlbar sind.

(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.Quelle: google

usain8x 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 14:14

ok danke da frage ich mich aber ob binnen 8 tagen oder 8 werktagen gemeint ist.

suzisorglos  23.10.2013, 14:21
@usain8x

Wer "Werktage" meint, schreibt auch "Werktage". Die Frist bezieht sich hier auf Kalendertage, da etwas anderes nicht angegeben wurde.

sonnymurmel  23.10.2013, 18:38
@suzisorglos

,,,genau so sehe ich das auch ;-)

Wird ein Inlandsscheck nicht innerhalb von 8 Tagen vorgelegt, verliuert er seine geseetzliche Eigenschaft als Scheck; was bleibt ist die Ausstellerhaftung.

Lösen Sie den Scheck folglich möglichst umgehend ein!

usain8x 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 14:14

ok danke da frage ich mich aber ob binnen 8 tagen oder 8 werktagen gemeint ist.

schelm1  23.10.2013, 14:51
@usain8x

8 Tage incl. Sonn- und Feiertagen!

Candlejack  24.10.2013, 08:24
@schelm1

genau so.

Art 29 SchG: (1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.