Muss man einen Verrechnungsscheck aufs eigene Konto einzahlen?
Oder könnte ich den auch gleich auf das Konto meiner Schwester einzahlen, weil ich ihr sowieso noch Geld schulde?
7 Antworten
Der Verrechnungsscheck kann an jede Person weitergegeben werden. Es muss nur der im Scheck eingetragene Empfänger auf der Rückseite des Schecks unterschreiben, dass man sieht, dass dieser den Scheck übergeben hat. Ohne die Unterschrift geht nichts. Das ist nämlich der Grund, weshalb man den Scheck auch verschicken kann, denn ein Fremder kann nichts damit anfangen.
Grundsätzlich können Schecks per Indossament (Unterschrift) übertragen werden, allerdings weigern sich einige Banken, den Scheck auf jemand anderen als den Genannten gutzuschreiben, weil Pfändungshintergehung o.ä. vermutet werden kann.
Der Scheck kann auf das Konto Deiner Schwester eingereicht werden. Du brauchst ein Scheck-Einreichungsformular von der Bank Deiner Schwester. Die Schwester kann dann den Scheck mit dem ausgefüllten Formular bei Iher Bank einreichen.
Du musst schaun ob auf dem Scheck ein roter Streifen ist auf dem "Oderscheck" steht. Wenn nicht kannst du ihn einfach deiner Schwester geben. Wenn ja musst du auf der Rückseite unterschreiben und deine Schwester muss auch auf der Rückseite unterschreiben.
Den gibst Du bei Deiner Bank ab und dann dauert es ca. 7 Tage bis er Deinem Konto gutgeschrieben wird.