Wie lange dauert es nach Strafanzeige bis ich eine Antwort erhalte?

5 Antworten

Hallo :-)

Ich gehe davon aus, dass Strafanzeige wegen Betrug gem. § 267 StGB gestellt wurde. Betrug ist ein sehr häufiger Straftatbestand, mit dem die Polizei und die Staatsanwaltschaft sehr viel zu tun hat. In der Regel wird jedoch auch das Maß beurteilt von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Wenn es um sehr hohe Beträge geht, dann wird entsprechend intensiv ermittelt, was ich mir in deinem Fall jedoch nicht vorstellen kann. Es könnte sein, dass letztlich das Strafverfahren eingestellt wird.

Nun zur Dauer bis du benachrichtigt wirst:

Ab dem Tag der gestellten Strafanzeige benötigt man in der Regel maximal 4 Wochen, bis die erforderlichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Anschließend geht die Ermittlungsakte zur Staatsanwaltschaft und diese kann auch nur Anklage erheben, wenn ein Beschuldigter/eine Beschuldigte ausfindig gemacht wurde. Du kriegst Post von der Polizei, wenn überhaupt, nach etwa 2-3 Wochen und Post von der Staatsanwaltschaft dauert bis zu 3 Monaten.

Alles Gute :)

Baltion 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 10:16

Okay danke vielleicht bekomme ich ja demnächst eine Antwort. Wäre echt Schade wenn ich mein Geld nicht wiedersehe. Da stellt sich mir die nächste Frage wieso ich überhaupt Steuern zahle wenn mir am Ende doch nicht geholfen wird....

MrLifeDoctor  10.11.2015, 10:18
@Baltion

Ich hoffe es für dich :-)

Nunja, du zahlst auch entsprechende Mehrwertsteuer für Produkte, die dir auch nicht zu 100% gefallen oder du gar unzufrieden mit diesen bist - nicht zu vergleichen, aber zahlen tust du trotzdem :D

Man hilft dir, aber auch die Hilfe seitens der Staatsgewalt hat Grenzen, so ist das nun mal. Das wird schon, mach dir da darum keine Sorgen und lass es auf dich zukommen :)

Baltion 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 10:24
@MrLifeDoctor

Ich arbeite 40 Stunden in der Woche Vollzeit habe eine eigene Wohnung etc. ich hab nun mal kein Geld zu verschenken das ist leider so... deswegen frustriert das schon.

Das Geld ist vermutlich weg. Mache dir keine all zu großen Hoffnungen. Von der Polizei/Staatsanwaltschaft hörst du erst, wenn entweder Anklage erhoben wurde und du als Zeuge zum Termin geladen wirst oder wenn der Fall eingestellt wurde. Wenn noch ermittelt wird, kann es sehr lange dauern.

Baltion 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 10:05

Die können doch einfach das Geld zurück ziehen oder nicht?? Was ist daran so kompliziert und wenn auf dem Konto nichts mehr drauf ist dann kommt Sie halt ins Minus....

Mignon1  10.11.2015, 10:07
@Baltion

Polizei und Staatsanwalt "ziehen kein Geld zurück". Sie befassen sich nur mit der Straftat selbst. Wenn sie keinen Überziehungskredit von der Bank genehmigt bekommen hat, dann kann sie nicht "ins Minus" geraten. Dann ist schlichtweg kein Geld da.

MrLifeDoctor  10.11.2015, 10:10
@Mignon1

Da hat Mignon vollkommen Recht. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hat überhaupt keine rechtliche Handhabe, ein Konto zu belasten. Das muss die Bank schon tun. Erkundige dich bei der Bank ob eine Rückbuchung möglich ist.

Baltion 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 10:14
@MrLifeDoctor

Okay Vielen Dank. Nein eine Rückbuchung ist nicht mehr möglich :(

Strafantrag und Geld zurpck bekommen sind 2 unterschiedliche Sachen.

Der Strafantrag bewirkt das die Staatsanwaltschaft einem Gesetzesverstoss nachgeht, wird also eine Person ermmittelt der diese Straftat vorgeworfen werden kann so kommt es zu einem Verfahren gegen den Beschuldigten und endet mit einem Urteil.

Das bedeutet aber nicht zwangsweise das der Geschädigte sein  Geld wieder bekommt das muss der Geschädigte auf dem zivilrechtlichen Wege selber druchsetzten. Ggfs. auch mit einer Klage.

Über das Strafverfahren wirst Du in der Regel das Geld nicht zurückbekommen. Die Staatsanwaltschaft wird diesbezüglich wohl auf den Zivilklageweg verweisen. Wenn Du die korrekte Adresse der Verkäuferin hast, könntest Du dann zumindest per Einwurfeinschreiben die Verkäuferin unter tag-genauer Fristsetzung auffordern, das Geld wegen ungerechtfertiger Bereicherung an Dich zurückzuzahlen. Falls sie dann nicht zahlen sollte, könntest Du dann auch selbst online einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dazu ist kein Anwalt notwendig! Allerdings wirst Du die Gerichtskosten die ca. 30€ betragen vorlegen müssen. Für das gerichtliche Mahnverfahren benötigst Du allerdings die korrekte Anschrift, sonst kann der Mahnbescheid vom Gericht nicht zugestellt werden.

Wenn du Strafantrag gestellt hast, dass hast du eine Vorgangsnummer. Damit rufst du bei der Dienststelle an. Die nennen dir dann den aktuellen Status des Vorgangs.