wie lange dauert es nach dem vorläufigen Führerscheineinzug, bis sich die Staatsanwaltschaft meldet?
Nach einem Auffahrunfall, einem Atemalkoholtest und einer Blutprobe wurde der Führerschein sofort vorläufig eingezogen. Ich soll auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft warten. Vorher kann ich oder mein Anwalt ja auch wenig machen. Es gibt ja keine konkreten, verlässlichen Fakten. Wie lange dauert es ca. bis der Staatsanwalt schreibt und ich dementsprechend Informationen erhalte und mir ein genaueres Bild machen kann, was mich mindestens oder höchstens erwartet?
2 Antworten
Es dauert im Schnitt 4 Arbeitstage (Werktage), bis das Blutalkoholergebnis vorliegt. Falls du unterhalb der Grenze liegst, bekommst du deinen Führerschein sofort zurückgesandt.
Eigentlich bekommst du auch einen Anhörungsbogen von der Polizei, wo du dich noch einmal zu der Tat äußern kannst. Wenn die Polizei alle Aussagen (auch von Zeugen) zusammen hat und die der Staatsanwaltschaft geschickt hat, entscheidet der Amtsanwalt eigentlich immer recht rasch, ob eingestellt, Abgabe an Bußgeldstelle, Strafbefehl oder Anklage. Im Schnitt etwa 6 Wochen ab Tat. Falls du einen Anwalt hast und der erst noch Akteneinsicht nimmt und sich dann anschließend noch mal für dich zur Sache einläßt, kann das zwei bis drei Wochen länger dauern. Länger dauern wegen irgendwelcher Sachen geht eigentlich immer. Zu den Straffolgen siehe Antwort von Leon.
Es gibt ja keine konkreten, verlässlichen Fakten.
Ergebnis der Blutwerte liegen in der Regel nach einer Woche vor.
was mich mindestens oder höchstens erwartet?
Wenn der Auffahrunfall wegen Alkoholgenuss geschah (ab 0,3 Promille), Entzug der Fahrerlaubnis bei erstmaligen Vergehen mit Alkohol für etwa 8 bis 12 Monate.
Geldstrafe von einem bis zwei Netto Monatseinkommen.
Bei erster Auffälligkeit wegen Alkohol kannst du die Fahrerlaubnis nach der von Gericht verhangenen Sperrfrist zur Neuerteilung einfach neu beantragen.
Solltest du mehr als 1,6 Promille gehabt haben, oder schon einmal Aktenkundig wegen Alkohol gewesen sein, wird die Fahrerlaubnisbehörde bei Neubeantragung eine MPU verlangen.