Wie lange dauert der aussergerichtliche Einigungsversuch

3 Antworten

Im Regelfall dauert der notwendige außergerichtliche Einigungsversuch im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens maximal ca. 4-6 Wochen. Anschließend kann der Antrag fertig gestellt und insbesondere die Bescheinigung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs durch die beartungsstelle oder den Anwalt ausgestellt werden. Hierbei ist es übrings völlig unerheblich, ob alle Gläubiger geantwortet haben!!! Falls einige Gläubiger nicht geantwortet haben, wird dies schlichtweg in die Bescheinigung eingetragen. Das also hier noch auf 2 Antworten angeblich gewartet wird ist völliger Quatsch und völlig unerheblich!!!

ACHTUNG: Es gibt eine Frist nach § 305 Abs. 1 InsO: .... auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht..... Wurde von dem Anwalt also der außergerichtliche Einigungsversuch z.B. am 05.11.2009 durchgeführt (also mit diesem Datum Deine Gläubiger angeschrieben), so muss der Insolvenzantrag spätestens von Dir unterzeichnet am 04.05.2010 beim Insolvenzgericht sein!!!

da müssen Sich die zwei Gläubiger wohl gedulden... Ich würde Sie an die Kanzlei verweisen, da diese in Deinem Namen die Verhandlungen führen. Wie lange es dauert hängt bis zur letzten Entscheidung des letzen Gläubigers ab.

Shukyen 
Beitragsersteller
 13.04.2010, 21:48

Danke für Deine Antwort. Wovor ich selber nur Angst habe ist, das sich vielleicht die 2 gar nicht melden und sich das ins Unendliche zieht. Soweit ich weiss, gibt es keine Frist, oder?

detld  13.04.2010, 21:56
@Shukyen

ja, aber solange es noch nicht mit den beiden in trockenen Tüchern ist,... hast du doch nichts zu befürchten. Das mit der Frist ist mir neu. Hast du die Möglichkeit persönlich bei der Kanzlei (Dein Vertreter) vorzusprechen? Falls ja, dann ersuche das Face-to-Face Gespräch und sei schildere denen deine Gedanken. Sei dir nur bei eins Sicher! Die Kanzlei ist auf Deiner Seite. DIE mußt du dir gut halten. Die Gläubiger sollten für dich nebensächlich sein. Jeden einzelnen Brief der Gläubiger, welcher dich direkt erreicht, sollte stets und ohne Verzögerung an die Kanzlei geleitet werden... Fazit: Sei offen und Ehrlich zu denen, welche dir helfen! Du erkennst das ganz alleine und ganz schnell (das hast du bestimm auch schon...da bin ich mir sicher!)

Normalerweise muss der Anwalt oder Schuldnerberater Fristen setzen und sollten diese nicht eingehalten werden, muss er eben nochmal tätig werden und ggf. nachtelefonieren. Dann sollte schriftlich noch einmal eine Nachfrist gesetzt werden, die üblicherweise bei 2 Wochen liegt. Ich weiss jetzt allerdings nicht, ob die Gläubiger eben Pech haben, wenn sie sich nicht melden, also dass dann alles ohne diese durchgeführt werden kann, so wie im gerichtlichen Einigungsverfahren oder ob zwingend so lange gewartet werden muss, bis die aus den Pötten kommen.