Wie lange darf sich die Pfändungsabteilung der Postbank Zeit lassen?

1 Antwort

Die Pfändung wurde vom Gläubiger (nach Bezahlung) per Fax am 11.09.2020 und nochmals am 15.09. Zurückgenommen.

Hat man Dir das nur gesagt oder weißt Du das ganz sicher?

Wenn die Forderung erledigt ist, dann muß Dein Konto wieder freigegeben werden. Und zwar sofort bzw. zeitnah. Diesbezügliche gesetzliche Fristen kenne ich allerdings nicht.

Der einzige Tipp, den ich im Moment für Dich habe, ist, zum zuständigen Vollstreckungsgericht (i.d.R. das Amtsgericht) zu gehen und dort mit dem zuständigen Rechtspfleger zu sprechen. Vielleicht kannst Du einen Beschluß zur Kontofreigabe erwirken.

Alternativ dazu fällt mir nur die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt ein.

Vielleicht solltest Du auch darüber nachdenken, ein Konto bei einem Geldsintitut zu eröffnen, wo Du jederzeit persönlich hingehen kannst. Das ist ja bei der Postbank nicht wirklich der Fall.

Micky1985 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 07:34
Danke
DasOrakel  19.09.2020, 07:39
@Micky1985

Die Bezahlung muß ja auch nicht von dem Konto erfolgt sein. Wichtig ist nur, daß die Forderung tatsächlich erledigt ist.

Ich glaube das auch.

Das bringt Dich aber offensichtlich nicht weiter. Hat man Dir diese Auskunft telefonisch gegeben?

Noch wichtiger: wer ist im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß als Prozeßbevollmächtigter genannt? Normalerweise kann nur dieser oder der Gläubiger selbst das Konto freigeben.