Wie lange darf man mit einem öst. Auto in Deutschland das Pickerl / Tüv Plakette überziehen?

3 Antworten

unbegrenzt.

Das Pickerl ist eine österreichische Vorschrift.

Wenn Du in Deutschland gegen eine österreichische Vorschrift verstößt, kann eine deutsche Behörde es nicht ahnden.

Eine detsche Behörde kann nur Verstöße ahnden, die in Deutschland gegen deutsches oder in deutschland gültigers Recht (EG Recht) verstoßen.

Das ist umgekehrt übrigends genauso, die Österreichischen Behörden dürfen auch keine abgelaufene deutsche HU Plakette bemängelt, weil der Verstoß gegen deutsches Recht begangen wurde.

Die Österreicher tun das zwar, weil es ja Geld gibt, und der pflichtbewußte Deutsche das einfach zahlt, ohne zu wissen, dass die Ahndung nicht rechtens ist.

Was Dir wohl passieren kann, ist dass die Polizei aufgrund des abgelaufenen Pickerls und den augenscheinlichen Gesamtzustand das Auto bei einer deutschen Prüfstelle vorführen läßt.

Kommt dann heraus, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel hat oder aufgrund von verkehrsunsicherheit stillgelegt wird, weil eine unmittelbare Gefar davon ausgehet, gibt es natürlich eine Anzeige, diese aber aufgrund des Fahrzeugzustandes, nicht wegen des abgelaufenen Pickerls.

Solange Dein Fahrzeug technisch in Ordnung ist, passiert nichts, weil es österreichischem Zulassungsrecht unterliegt.

Wenn ein Deutscher sein in (D) zugelassenes Fahrzeug im Ausland bewegt um mit abgelaufern Plakette heimlehrt, wird auch in (D) nicht geahndet, solange er den Auslandsaufenthalt nachweisen kann, während des Auslandsaufenthaltes ruht die Vorführpflicht zur HU, die HU muß bei Rückkehr an der erstmöglichen Prüfstelle nachgeholt werden. Ob es in Österreich genauso ist, wnen Du zurück kommst, weiß ich nicht, es könnte eine ähnliche Regelung geben.

1 Monat 

wird bei euch wohl genauso wie hier in Dland sein - ohne Konsequenzen - max. 4 Wochen