Wie lange darf man in derWwohnung musizieren?
Hallo,
Wie lange darf ein Mieter in der Wohnung musizieren? Habe das schon vielfältig recherchiert und durchschnittlich waren 1 1/2-2 Stunden zu finden, je nach Lautstärke des Instruments. Wenn es ein lautes Instrument ist nur 1h. Wer definiert jedoch welches Instrument laut ist? Ganz speziell handelt es sich hier um ein Saxophon, welches JEDEN Tag stundenlang bedient wird. Gerne im Zeitraum von 9-22h, in besonderen Fällen auch länger. Zwar mit Pausen, aber man wird einfach den ganzen Tag belästigt. Bei nicht regulären Arbeitszeiten, sondern Schicht- und Nachtdienst ist das einfach unerträglich. Und WIR finden es laut. Neben dem Getute läuft oft auch Begleitmusik und es wird im Takt mit dem Fuß auf den Boden gestampft. Zusätzlich sind es meistens nur Tonfolgen die gespielt werden. Es ist wie ein andauernder Tinitus.
Was ist also das Minimum, was man dem Musiker zugestehen muß? Denn dieses stundenlange musizieren über den ganzen Tag verteilt, ist nicht tragbar.
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.
Gruß
7 Antworten
Wie lange es im speziellen erlaubt ist kann dir nur die Stadt beantworten, da gibt es auf komunaler Ebene unterschiedliche Regelungen.
In den Ruhezeiten ist es auf jeden Fall verboten, egal wie laut. Auch eine echte Dauerbelärmung ist nicht erlaubt.
Sprich mal mit dem Saxophonspieler, wenn er es nicht einsieht, führe Protokoll für ein oder 2 Wochen, und wende dich dann an das Ordnugnsamt.
Wohnst du in einem Mietshaus in dem auch der Lärmverursacher wohnt, kannst du dich auch dich auch an den Vermieter wenden.
Generell ist der Saxophonspieler dafür verantwortlich andere nicht mit dem Lärm zu belästigen (Emissionsschutzgesetz) Auch außerhalb der Ruhezeiten darf man keine laute Musik machen !
Wie du bereits gesagt hast, für Musiker die selbst musizieren gibt es eine Ausnahmeregelung.
Wer definiert jedoch welches Instrument laut ist? Ganz speziell handelt es sich hier um ein Saxophon
Ein Dezibelmesser kann die Laustärke prüfen!
Es ist bestimmt sehr laut.
Ich würde allerdings mal ein ruhiges Gespräch suchen und dem Saxophonisten mal vorschlagen das er sich einen Schalldämpfer für sein Musikinstrument kauft.
Wie lange jemand musizieren darf ist unterschiedlich:
Des einen Freud, des anderen Leid - dies trifft im nachbarschaftlichen Verhältnis oft auf die Hausmusik zu. Was für den einen Entspannung ist, mag der andere nicht hören. Bevor man sich gegenseitig an die Gurgel geht, sollte man wissen, was erlaubt ist. Zwar fehlt es an einer Regelung im Gesetz, dafür haben die Gerichte in vielen Entscheidungen festgelegt, wann Musiker spielen dürfen und was Nachbarn dulden müssen.
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Im Grundsatz ist Musizieren erlaubt, allerdings in Zimmerlautstärke und nur außerhalb der Ruhezeiten, also nicht nachts von 22 bis sieben Uhr und in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr. Lässt sich das Musikinstrument nicht auf Zimmerlautstärke reduzieren - was bei den meisten Instrumenten der Fall ist - gelten die im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbarten Regelungen: Ist darin vorgesehen, dass nur zwei Stunden pro Tag Musik gemacht werden darf, ist diese Bestimmung für den Mieter bindend. Eine Regelung, die das Musizieren ganz verbietet, ist aber unwirksam.
Gibt es keine besonderen Regelungen, hängt es vom Einzelfall ab, wie lange Hausmusik gemacht werden darf. Dabei spielen die Hellhörigkeit des Hauses ebenso eine Rolle wie das gespielte Instrument. Gegen zwei bis drei Stunden tägliches Üben wird sich ein Nachbar schwerlich wehren können.
Für einen Akkordeonspieler beispielsweise entschied das Landgericht Kleve, dass eine tägliche Übungszeit von eineinhalb Stunden zulässig sei (Az. 6 S 70/90). Bei einem Klarinetten- und Saxophonspieler sind es täglich zwei Stunden, sonntags aber nur eine Stunde (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 6 U 30/87). Einem Schlagzeuger dagegen gestand das Landgericht Nürnberg-Fürth an Werktagen nur 45 bis 90 Minuten zu (Az. 13 S 5296/90). Für Klavier sind es höchstens drei Stunden täglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 2 Z BR 55/95).
Wer als Berufsmusiker dagegen mehr als die normalerweise erlaubten Zeiten-Stunden üben muss, sollte dies schon bei seinem Einzug im Mietvertrag aushandeln. So durfte eine Klavierlehrerin werktags zwischen sieben und siebzehn Uhr unbegrenzt spielen. Zwischen 17 und 22 Uhr durfte sie weitere drei Stunden üben, am Wochenende fünf Stunden (Landgericht Frankfurt, Az. 2/25 O 359/89).
http://www.sueddeutsche.de/geld/musizieren-in-der-mietwohnung-eine-frage-des-tons-1.281846
Sie könnnten sich mal vom Mieterverein beraten lassen.
Das ist,wenn es nicht im Mietvertrag geregelt ist leider schwer aus zumachen!
Es gibt Lärmschutzvorschriften(Lärmbelästigung),Ruhezeiten usw.
Frag bei dem jeweiligem Vermieter nach.Dieser wird,bei beschwerden auch einschreiten(Brief).Wenn dies nicht der Fall sein sollte,gibt es noch eine Mietminderung...diese sollte sich durch das Eigenermessen beziehen!(wenn der Mangel nicht bohoben wird!)
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/alltag_wohnung/laerm
Ps:mit dem Mieter sprechen,bringt wohl eher wenig...da er es ja jetzt schon nicht kallkulieren kann,mit den Nachbarn umzugehen ;-)
Schlimm für einen Musiker der täglich mehrere Stunden üben muss. Abhilfe in folgender Reihenfolge: Bei elektrischen Instrumenten Kopfhörer benutzen. Fenster und Türen geschlossen halten. Bei akustischen Instrumenten Schalldämpfer benutzen. Trittschalldämpfung bei Schlagzeug oder gegen Übertragen des Taktzählens mit dem Fuß. Schalldichtere Fenster und Türen. Andere Schallschutzmaßnahmen im Raum wie dicke Schallschutzschaumstoffverkleidung, glatt oder Pyramidenförmig. Schallschutzkabine im Raum (mit Licht, Fenster und Tür und evtl. Belüftung) Nicht lachen, das ist ernst gemeint. Andere Wohnung oder Proberaum suchen. Aufhören zu musizieren. Gruß
OMG, ich würde den Nachbarn strangulieren. Erkundige dich mal bei einem Mieterverein was da zu machen ist.
Kann ich sehr gut verstehen.
Der Gedanke kommt mir täglich!