Kann man da die Polizei rufen?
Und zwar ist es so dass ich in einem Haus mit mehreren Parteien zur Miete wohne und der Mieter zwei Wohnungen über mir immer öfters die Musik so laut auf dreht, dass diese Musik zwei Etagen drunter sogar laut und deutlich zu hören ist und man den Bass fühlt. Meistens macht er dies nachts und am Abend, nun aber auch zunehmend mehr am Tage. Eine Liste wo ich aufschreibe wann wieder laut Musik zu hören ist führe ich auch.
Mit ihm reden bringt nicht viel, denn er geht gar nicht drauf ein wenn er überhaupt die Tür öffnet.
De frage ist kann ich auch tagsüber die Polizei rufen bei so einem extremen Lärm? Zählt das schon als Ruhestörung, denn da ich von zuhause arbeite beeinträchtig mich der Lärm ja schon.
12 Antworten
Wenn er es wiederholt immer macht kann man die Polizei auch anrufen
In der Nacht täte ich die auch rufen, ab 22 Uhr zählt es als Lärmbelästigung. Vielleicht wäre da eine Anzeige angebracht
Habe auch einen Nebenmieter da wackelt bei mir alles mit dem Bass
Kenne das, aber soweit gut im Griff bekommen, einfach ekelhaft dreist zu denen sein :)
Okay danke, ja während der Ruhezeiten hab ich auch schon die Polizei gerufen danach war auch Ruhe aber anscheinend hat er ein kurzzeitgedächtnis denn daraus lernen tut er ja nicht
Immer der Quatsch mit Mittags und Nachruhe. Ruhe gilt den ganzen Tag. Zuständig ist die Polizei, evtl. das Ordnungsamt (das sagt einem die Polizei dann schon). In den Ruhepausen Nachts und Mitags ist eine besondere Ruhe einzuhalten. Aber laut Musik geht den ganzen Tag nicht. Da gilt Zimmerkautstärke, das bedeutet das du die Musik evtl wahrnehmen kannst, aber nicht mitsingen. Man kann auch die Miete mindern, der Vermieter muss sich auch kümmern. Evtl. mit anderen Mieter zusammen beschwerden.
Da Städte und Gemeinden eine vom Bundes-Emmissionsschutz abweichende Regelung getroffen hat. Ansonsten gibt es bundesweit nur die Nachtruhe (22:00 - 07:00 Uhr) und die etwas schwammige Regelung dass jeder zu jeder Tages- und Nachtzeit vermeidbaren Lärm zu unterlassen hat.
Ansprechpartner ist bei gemieteten Objekten der Vermieter. Nachweispflicht (dein Lärmprotokoll) liegt bei dir. Melde dich regelmäßig bei ihm. Du kannst die Miete kürzen, lasse dich da aber rechtlich beraten. Ich persönlich würde wahrscheinlich nach zwei Wochen Untätigkeit des Vermieters einen Prozentsatz im einstelligen Bereich zurückhalten, aber dem Vermieter mitteilen, dass er dieses Geld bekommt, wenn er den Lärm nach (weiteren) zwei Wochen abgestellt hat.
Es gibt gesetzliche Ruhezeiten. Die solltest Du melden, alles andere ist eher sinnlos.
tagsüber ist das ordnungsamt für sowas zuständig, nach deren dienstschluss die polizei
Ja es ist echt Mist dass es immer weder Menschen gibt die denken das sie alleine auf der Welt sind 🙄