Kann man da die Polizei rufen?

12 Antworten

Wenn er es wiederholt immer macht kann man die Polizei auch anrufen 

In der Nacht täte ich die auch rufen, ab 22 Uhr zählt es als Lärmbelästigung. Vielleicht wäre da eine Anzeige angebracht 

CosmicGirl21 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 12:55

Ja es ist echt Mist dass es immer weder Menschen gibt die denken das sie alleine auf der Welt sind 🙄

MissesMKA  16.03.2017, 13:00
@CosmicGirl21

Habe auch einen Nebenmieter da wackelt bei mir alles mit dem Bass 

Kenne das, aber soweit gut im Griff bekommen, einfach ekelhaft dreist zu denen sein :)

CosmicGirl21 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 12:51

Okay danke, ja während der Ruhezeiten hab ich auch schon die Polizei gerufen danach war auch Ruhe aber anscheinend hat er ein kurzzeitgedächtnis denn daraus lernen tut er ja nicht

MissesMKA  16.03.2017, 12:53
@CosmicGirl21

Dem Vermieter melden und eine Anzeige machen 

Anderst wird er es dann nie lernen :)

Immer der Quatsch mit Mittags und Nachruhe. Ruhe gilt den ganzen Tag. Zuständig ist die Polizei, evtl. das Ordnungsamt (das sagt einem die Polizei dann schon). In den Ruhepausen Nachts und Mitags ist eine besondere Ruhe einzuhalten. Aber laut Musik geht den ganzen Tag nicht. Da gilt Zimmerkautstärke, das bedeutet das du die Musik evtl wahrnehmen kannst, aber nicht mitsingen. Man kann auch die Miete mindern, der Vermieter muss sich auch kümmern. Evtl. mit anderen Mieter zusammen beschwerden.

Da Städte und Gemeinden eine vom Bundes-Emmissionsschutz abweichende Regelung getroffen hat. Ansonsten gibt es bundesweit nur die Nachtruhe (22:00 - 07:00 Uhr) und die etwas schwammige Regelung dass jeder zu jeder Tages- und Nachtzeit vermeidbaren Lärm zu unterlassen hat.

Ansprechpartner ist bei gemieteten Objekten der Vermieter. Nachweispflicht (dein Lärmprotokoll) liegt bei dir. Melde dich regelmäßig bei ihm. Du kannst die Miete kürzen, lasse dich da aber rechtlich beraten. Ich persönlich würde wahrscheinlich nach zwei Wochen Untätigkeit des Vermieters einen Prozentsatz im einstelligen Bereich zurückhalten, aber dem Vermieter mitteilen, dass er dieses Geld bekommt, wenn er den Lärm nach (weiteren) zwei Wochen abgestellt hat.

Es gibt gesetzliche Ruhezeiten. Die solltest Du melden, alles andere ist eher sinnlos.

tagsüber ist das ordnungsamt für sowas zuständig, nach deren dienstschluss die polizei