Wie lange darf ich im Reisegewerbe an einem Ort stehen bleiben?
Wenn ich einen mobilen Imbiss betreibe, wie lange darf ich dann mit meinem Anhänger an einem Ort stehen bleiben? Hab mal was von 6 Wochen gelesen, dann wieder was von 3 Tagen usw. Danke für Antworten
4 Antworten
Das ist in der jeweiligen gemeindeordnung geregelt. Dumusst also, BEVOR du dich irgendwo aufstellst, erst bei der Gemeinde melden und Genehmigung einholen.
Bei uns müssen das sogar die Bettler...
und wenn es mein eigenes grundstück ist?
das entscheidet die Kommune
Wenn du deinen Hänger jeden Abend wieder wegfährst, kannst du dich bis zu 6 Wochen an einer Stelle auf deine Reisegewerbekarte berufen. Darüber hinaus wird es stehendes Gewerbe und du musst es anmelden. Die Gemeinde musst du natürlich nur fragen, wenn du auf deren Fläche stehen willst (z.B. Straßenland). Wenn du den Hänger aber auf dein eigenes Grundstück stellst, wird man ab dem ersten Tag von stehendem Gewerbe ausgehen.
Bis deine Reise zu ende ist :-).