Wie lange darf eine 18 Jährige mehrere Tage am Stück von Zuhause weg bleiben?
Hallo liebe Community,
Falls die Frage etwas unklar sein sollte, werd ich etwas Näher mein Anliegen erläutern.
Ich habe eine Freundin (18Jahre alt), sie hat ihr Abitur abgebrochen, und ist zu ihrem Freund abgehauen und "wohnt" nun seit Januar halber wegs bei ihm. Ihre Eltern haben natürlich mehr als was dagegen. Sie ist nach wie vor bei ihren Eltern gemeldet und hat noch keine Amtsgänge usw erledigt. Also quasi nur als dauer "Besuch" da. Ich mach mir einfach sorgen ob sie sich nicht auf irgendeine Art und Weise strafbar machen. Glaube mich zu entsinnen mal irgendwo gehört zu haben das man maximal 2 Wochen oder so woanders bleiben darf aber dann für einige Zeit wieder daheim sein muss. Grad was auch Erreichbarkeit für das Arbeitsamt usw angeht.
Wäre echt nett wenn mir jemand eine Antwort zu diesem Problem geben könnte. Mach mir echt Sorgen.
13 Antworten
Im Grunde genommen kann sie wohnen wo sie möchte. Wenn sie Leistungen vom Jobcenter bezieht, muss sie zum Großteil dort wohnen, wo sie polizeilich gemeldet ist. Auch muss sie dort postalisch erreichbar sein.
Wenn sie weiterhin bei ihrem Freund wohnt, sich dort nicht polizeilich meldet und das Jobcenter bekommt das raus, dann kann man ihr die Leistungen zum Teil versagen oder gänzlich sperren.
Sie lebt ja nicht zu Hause, sondern bei ihrem Freund und hat dort ihre aktuelle Bedarfsgemeinschaft. Dies muss bei den Berechnungen beachtet und angegeben werden!
Im schlimmsten Fall könnte sie auch ein Verfahren wegen Leistungsmissbrauch angehängt bekommen!
Grad was auch Erreichbarkeit für das Arbeitsamt usw angeht.
Warum sollte das Arbeitsamt das interessieren? Solange sie keine Leistungen bezieht, ist das relativ egal.
Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber bei uns in der Nachbarschaft wohnt seit 1 Jahr eine junge Frau, die ich ein mal gesehen habe. Es steht nie ihr Auto da, habe nur die Mitbewohnerin gesehen, die meiner Meinung nach ganz alleine in der Wohnung wohnt.
Das Mädchen ist 18, was bedeutet, dass sie volljährig ist...somit darf sie sich aufhalten wo sie möchte.Es ist natürlich nichg gut, die Schule einfach abzubrechen etc. aber es kann ihr da niemand so richtig reinreden.
365 /2+1 Tage, muss man sich rein Rechtlich gesehen, an seinem 1. Wohnsitz aufhalten. Das ist aber eine Bestimmung für Leute , die 2 Wohnsitze haben. In einer Mietwohnung ist die Zeit die ein Besucher beherbergt werden darf, auch begrenzt. Normalerweise ist niemand verpflichtet, sich an seinem Wohnort aufzuhalten.