Wie lange darf ich, bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr bleiben?
Ich (16) wollte mal fragen wie lange ich RECHTLICH an Veranstaltungen meiner Jugendfeuerwehr teilnehmen darf ohne, dass meine Eltern dabei sind.?! (z.b. Osterfeuer, Familienfest etc..)
7 Antworten
Hallo Phil2706,
es gibt keine zeitliche Einschränkung für Dich, was die Veranstaltung der Jugendfeuerwehr angeht.
Ausschlaggebend ist der von mir fett dargestellte Teil des nachfolgenden Paragraphen:
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§ 5 JSchG - Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
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Aber erstens dürfte die Veranstaltung der Jugendfeuerwehr nicht öffentlich sein, so dass das Jugendschutzgesetz gar nicht zum tragen kommt
Zweitens dürften die meisten Veranstaltungen wie Osterfeuer oder Familienfest nicht unter "Tanzveranstaltung" fallen, so dass auch deshalb das Jugendschutzgesetz nicht zum Tragen kommt.
Drittens gibt es selbst bei öffentlichen Tanzveranstaltungen der Jugendfeuerwehr nur für Kinder und Jugendliche unter 16 eine zeitliche Einschränkung nach dem Jugendschutzgesetz, denn die Jugendfeuerwehr gilt als anerkannter Träger der Jugendhilfe.
Auch gibt es keine anderen Gesetze, die Dir mit 16 den Aufenthalt bei der Veranstaltung der Jugendfeuerwehr untersagen.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für die schnelle Antwort, top meine Frage ist geklärt.
Mfg
Phil
Egal... deine Eltern haben mit der Anmeldung bei der Feuerwehr dafür Unterschrieben, dass du an Veranstaltungen teilnehmen darfst. Vom Verein aus. Solange das offizielle Veranstaltungen, Übungen, Dienstabende, Zeltlager, usw. sind und die Betreuer dabei sind, open end. Natürlich gelten für Kinder andere Vorschriften in Sachen "Arbeitszeit" und so, das muss natürlich eingehalten werden. ...In der Öffentlichkeit sieht es natürlich anders aus, da musst du zu 24 Uhr zu Hause sein.
Danke... aber ich meine damit halt von öffentlichen Veranstaltungen
Ok, aber auch die haben nichts mit "Zuhause sein müssen" zu tun. ;)
Das JuSchG regelt eben nur wann und wie lange sich Kinder und Jugendliche an bestimmten Orten aufhalten dürfen, nicht aber wann sie zu Hause sein müssen.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.
Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Aufenthalt in Gaststätten: Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Ausnahmen: Auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit und eines Getränks zwischen 5:00 und 23:00 Uhr oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers.
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen/Diskotheken: Unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ansonsten nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis längstens 24:00 Uhr an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben. Ausnahmen: Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege und zur künstlerischen Betätigung.
Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen/Kino: Bis 14 Jahre darf man maximal bis 20:00 ins Kino und der Film muss dann auch zu Ende sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bis um 22:00 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino. Erst ab 16 Jahren dürfen Kinder bis 24:00 ins Kino.
Ich denke hier findest Du das Notwendige zum Jugendschutzgesetz:
Jugendschutz – verständlich erklärt - Bundesministerium für Familie ...
www.bmfsfj.de/.../Jugendschutz-verst_C3_A4ndlich-erkl_C3_A4rt-Brosch_C3_BCre,...Wenn du in Österreich wohnst, dann darfst du mit 16 so lange weg bleiben, wie du willst bzw. so lange es deine Eltern erlauben.
ok
Tja, für Deutschland träfe deine Aussage zu 100% zu - selbst für unter 16-jährige, für Österreich aber leider nicht ganz: in Voralberg nur bis 2 Uhr. ;)
Obwohl schon viele hier korrekt geantwortet haben, bringst du diesen falschen Satz?
Denn es gibt in Deutschland keine vom Gesetz vorgeschriebenen festen Uhrzeiten, wann Kinder und Jugendliche zuhause sein müssen!