Wie lange braucht der Chef um eine Einladung zum Amtsarzt anzufordern?
Er müsse das ja begründen und wahrscheinlich dauert das mit der Bearbeitung etc. oder vielleicht doch nicht?
3 Antworten
Das geht schnell. Der Arbeitgeber nimmt dazu Kontakt zu deiner Krankenkasse auf, schildert seine Zweifel und dann geht das recht zügig.
Es ging um Amtsarzt. Nicht um MDK.
Wenn Du von "Zweifeln" sprichst, geht es ja wohl um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit.
Damit hat aber ein Amtsarzt nichts zu tun, sondern das ist eine Angelegenheit der Krankenkasse und des eventuell beauftragte MDK.
Chefs schicken ihre AN nicht zum MDK.
Chefs schicken ihre AN nicht zum MDK.
Hat das jemand behauptet?
Offensichtlich hast Du nicht richtig gelesen oder verstanden, was ich geschrieben habe!
Einladung zum Amtsarzt
In der Frage geht es nicht um eine "Einladung zum Amtsarzt", sondern darum, wie lange "der Chef [braucht] um eine Einladung zum Amtsarzt anzufordern" (eine im Übrigen ziemlich unverständliche Formulierung).
Und wenn es - wie Du in einem anderen Kommentar meinst - darum geht, dass "Chefs ihre AN [dahin schicken], wenn diese ständig mit AU- Scheinen kommen", dann gilt, was ich bereits gesagt habe:
Dafür ist nicht ein Amtsarzt zuständig, sondern der MDK nach Beauftragung durch die Krankenkasse - wie in meinem ersten Kommentar beschrieben!!
Und ein Arbeitgeber hat ohnehin nicht die Befugnis, einen Arbeitnehmer zu einem Amtsarzt zu "schicken"!
Du bist offenbar der einzige, der die Frage nicht verstanden hat und permanent vom MDK redet.
Dann erkläre mir die Frage doch - die so, wie sie formuliert wurde, ziemlich unverständlich ist.
Der Chef fordert vom Amtsarzt eine Einladung? Wozu? Für wen? Und wie lange er für diese Forderung zur Einladung braucht?
Was soll das denn überhaupt konkret heißen?
In der Antwort von Binne2 geht es um Zweifel des Arbeitgebers, die er der Krankenkasse meldet.
In einer Erwiderung unter Deiner eigenen Antwort sprichst Du selbst von Arbeitnehmern, "wenn diese ständig mit AU- Scheinen kommen" - und noch einmal, auch wenn Du es offensichtlich nicht kapierst, nicht zu verstehen in der Lage bist:
Damit hat ein Amtsarzt beim Gesundheitsamt überhaupt nichts zu tun, das ist Sache des MDK - wenn die Krankenkasse ihn denn überhaupt beauftragt.
Aber ich fürchte, das ist jetzt noch immer "zu hoch" für Dich.
Das kann sehr schnell gehen kommt vl drauf an ob du häufig oder schon lange krank bist
Na ja ... (siehe meinen Kommentar zur Antwort von Binne2).
Das geht manchmal sehr, sehr schnell.
btw... auch ein Amtsarzt hat Schweigepflicht.
Jojo
Na ja ... (siehe meinen Kommentar zur Antwort von Binne2).
Thema war der Amtsarzt und nicht der MDK.
Wenn Du von "Zweifeln" sprichst, geht es ja wohl um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit.
Damit hat aber ein Amtsarzt nichts zu tun, sondern das ist eine Angelegenheit der Krankenkasse und des eventuell beauftragte MDK.
Es ging eindeutig um Amtsarzt. Dahin schicken Chefs ihre AN, wenn diese ständig mit AU- Scheinen kommen. Amtsärzte findet man z.B. im Gesundheitsamt. Und das geht oft sehr schnell.
Noch einmal:
Dafür ist nicht ein Amtsarzt zuständig, sondern der MDK nach Beauftragung durch die Krankenkasse - wie in meinem ersten Kommentar beschrieben!!
Und ein Arbeitgeber hat ohnehin nicht die Befugnis, einen Arbeitnehmer zu einem Amtsarzt zu "schicken"!
Na ja ...
Dazu muss die Krankenkasse sich den Zweifeln des Arbeitgebers (z.B. an einer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit) überhaupt erst einmal anschließen, bevor sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK mit einer Überprüfung beauftragt.
Und das geschieht relativ selten - jedenfalls selten im Verhältnis zur Gesamtzahl ausgestellter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen -, da alleine schon die Ausstellung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ein schwerwiegender Beweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit ist.