wie lang muss man verheiratet sein um unterhalt zu bekommen?
und wovon ist es abhängig wieviel und wielang das so läuft mal ganz direkt gefragt ???
7 Antworten
Wenn Du heiraten willst, um "hinterher" Unterhalt zu bekommen, ist das eine schlechte Idee...
Wenn der Partner stirbt, wird eine bestimmte Ehedauer (länger als ein Jahr, so weit ich weiß) vorausgesetzt, damit man einen Witwen-/Witwer-Rente bekommen kann.
Im Falle einer Scheidung hat man allenfalls Anspruch auf Trennungsunterhalt, aber auch nur für die Diffenrenz zwischen dem eigenen Einkommen und dem Einkommen des/der anderen. Da wird dann ein gewisser Betrag ermittelt (3/7 der Differenz).
Unterhalt nach der Scheidung fällt eh quasi ganz aus - bis auf einige Sonderfälle, wo eine besonders lange Ehedauer vorlag, oder wo kleine (unter 3 Jahren) oder behinderte Kinder zu betreuen sind.
Und das war's dann auch schon im Wesentlichen...
Lediglich durch einen Ehevertrag könntest du noch was "reißen". Aber die dienen ja meistens dazu, Unterhaltsansprüche abzuwehren.
Tja - da muss ich Dich enttäuschen. Die Rechtssprechung geht heute davon aus, dass beide Ehepartner wieder für sich selbst sorgen können. Mehr als eine kurze Übergangszeit wirst Du keinen Unterhalt bekommen.
Geh doch selber arbeiten!
Mal ganz blöd gefragt... wen willst du denn ausnehmen ? Dir steht nicht in jedem Fall Unterhalt zu. Denke das kommt auf den Trennungsgrund an und auf deine Finanziellen Möglichkeiten. Fänd ich vom Deutschen Staat auch ganz schön frech wenn man für jede/jeden ex aufkommen müsste.
GenaU --- > soooOO : Diese Art der Resonanz ist die MEISTERWARTETESTE & BESTE !!!
Respekt -
wie du den Kern der FRAGE triffst ohne vom topic auch nur annähernd abzuweichen...fg
(~ weiter soO n00b ~)
So heiratet dich eh keiner mit Geld :-)
Auf den Trennungsgrund kommt es nach deutschem Recht überhaupt nicht an.
Ohne Ehevertrag?
Eine Minute
GenaU --- > soooOO : Diese Art der Resonanz ist die MEISTERWARTETESTE & BESTE !!!
Respekt -
wie du den Kern der FRAGE triffst ohne vom topic auch nur annähernd abzuweichen...fg
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