wie lang muss ein auto abgemeldet sein um es mit einer neuen versicherung wieder anzumelden?
hallo zusammen
hoffe ich finde hier rat.
meine eltern wollen die kfz versicherung wechseln, jetzt hab ich das ganze in die hand genommen und eine neue gesucht was auch kein problem war. nur macht jetzt die alte versicherung "probleme", sie akzeptiert die kündigung nicht. weil nicht fristgemäss (da vertrag ab 4.11. sich immer um 1 jahr verlängert). wollte zum jahresende kündigen. jetzt schreib ich nochmal eine kündigung aufgrund beitragserhöhung (haben da vertraglich zugesichertes sonderkündigungsrecht). haben aber den vertrag schon mit der neuen ab 01.01.09 geschlossen bevor die kündigung bestätigt war. jetzt hatte mein vater die idee "den melden wir ab und dann mit der neuen versicherung wieder neu an"? geht das so einfach ? wie lang muss ein auto abgemeldet sein um es mit einer neuen versicherung wieder anmelden zu können ? vielleicht kennt sich ja jemand aus.
13 Antworten
ganz so einfach ist es nicht mit einfach ab- und wieder anmelden, da eine An- und Abmeldung, wenn kein Halter und VN-Wechsel erfolgt, keinen Versicherungswechsel begründet....
Kfz.-Versicherung laufen immmer jährlich (es sei denn ein Exot ist darunter) und damit Kündigungsfrist zum 30.11 bzw. bei Beitragserhöhung
sollte doch aus Versehen kein Kündigung mehr möglich sein, wird der jüngere Vertrag wegen Doppelversicherung aufgelöst
Hallo liebe Leute, also ehrlich, hier wird ja alles durcheinander geschrieben...... 1. einen typischen, standard VR-Wechsel (VN+Halter + gleiches Fzg. wie bisher angemeldet) kann man immer zur Hauptfälligkeit des Vertrages durchführen. (i.R. ist dies der 01.01., sprich bis spätestens 30.11. muss die Kündigung beim bisherigen VR eingegangen sein!)
bei einem Fahrzeugwechsel kann ich gleichzeitig und ohne Probleme ebenfalls auch den VR wechseln !
ein unterjähriger VR-Wechsel ist nicht so einfach, denn wenn VN + Halter + selbes Fzg., dann kann ich den VR NICHT vor der Hauptfälligkeit wechseln! ES SEI DENN, VN + Halter wird eine andere Person, DANN kann auch der VR gewechselt werden, weil diese Person ja dann mit bisherigen VR-Gesellschaft NICHTS zu tun hatte....
wenn ich als VN+Halter mein Fzg. bei VR- X abmelde, muss ein gewisser Zeitraum verstreichen (i.R. mind. 6 Monate, abhängig von den geltenden Allg. KFZ-Bedingungen) damit ich das gleiche Fzg. bei einem anderen VR als VN +Halter versichern kann
Also ummelden .. sprich von einem zum anderen Besitzer.. geht von ein auf die andere Minute, wenn die Beamten beim Kreis entsprechend arbeiten.. Falls Du die Versicherung wechseln willst, dann schriftlich bis 30.11.mit der Bitte um schriftliche Bestätigung des Einganges der Kündigung.. sonst kanne es passieren, das die jetzige Versicherung sagt, dass sie das Schreiben nicht bekommen hat.. ggf. auch noch mal anrufen.. bei einer Beitragserhöhung kann man jede Versicherung kündigen..
Bei Besitzerwechsel geht das am gleichen Tag - einfach ummelden ... auf dich anmelden und schon bist raus aus dem Vertrag. Versicherungsrabatt kann übertragen werden macht in der Regel die neue Versicherung
guten morgen Wernerlein, schön dich zu lesen
:-)
DITO
guten morgen ,
das auto kann jeder zeit abgemeldet werden und am nächsten tag wieder neu zugelassen werden. zudem kann man eine kfz versicherung immer zum 30. november kündigen jedes jahr aber das habt ihr wohl verpasst ihr könnt das auto auch am selben tag anmelden würde euch aber einen anderen versicherungsnehmer empfehlen zudem fraglich ob das an und abmelden nicht teurer kommt als das was ihr bei der anderen versicherung spart....
guten morgen..so einfach ist das ,Perfekt..DH