Wie läuft ein Wochenendarrest für eine Jugendliche ab?
Folgende Sache: Die Tochter einer Bekannten ist gerade "in der schwierigen Zeit". Sie hat Unterricht geschwänzt, kann die Strafe nicht bezahlen und sollte Sozialstunden ableisten. Leider hatsie auch diese abgebrochen, obwohl die Mutter ihr extra einen "Wunschjob" versorgt hatte. Aber da hätte sie ja früh aufstehen müssen.
Jetzt Steht also der Wochenendarrest an, da sie vermutlich die Anzahl der Stunden gar nicht mehr schaffen will und kann.
Falls sie jetzt irgendwann das gewisse Wochenende mitgeteilt bekommen sollte, wer muß sie dann zum "Jugendgefängnis" bringen? Muß das etwa die Mutter machen? Denn dann würde die Tochter ja ihre Wut auf die (in diesem Fall) unbeteiligte Mutter kanalisieren und würde in ihr die Schuldige sehen. Und das sollte meiner Meinung nach verhindert werden.
5 Antworten
die mutter kann sie auch von der polizei abholen lassen,soll sich doch die schlaue tochter kümmern wie sie hinkommt.warum soviel rücksicht wegen einem wochendarrest der sie endlich mal mit dem richtigen leben vertraut macht
Ja, das werden wir vermutlich auch versuchen, dass die Polizei sie persönlich abholt.
Rücksicht will hier niemand auf die Tochter nehmen, aber die Mutter sollte hier eher rausgehalten werden, denn in diesem Fall hat sie alles versucht.
Du misch Dich nicht ein. Das ist Sache der Mutter, falls die Tochter noch mündig ist. Sonst bist Du später der Buhmann.
Ich mische mich aber ein!
Und zwar weil die Mutter mich gebeten hat, die Frage (ihr Problem) hier zu stellen!
Zum Einen solltest DU Dich nicht so sehr einmischen. Deine Meinung ist OK - wenn Du sie für Dich behältst.
Wenn Mama nicht konsequent genug dafür sorgt, dass das Kleine Verwöhnte seine Sozialstungen ableistet, muss das Kind auch lernen, dass solches Verhalten Konsequenzen hat.
So schadet es nicht, wenn das Kind dann von der Polizei abgeholt und dem Arrest zugeführt wird (beim Versäumnis des rechtzeitigen Strafantritts).
Dass die Mutter da einen "Wunschjob" besorgt, zeigt das ganze Dilemma - sie will ihr Kind in Watte packen und begreift nicht, dass hier Härte und Konsequenz die besseren Mittel wären.
So ist die Mutter durchaus Teil des Problems. Lasse alles so laufen wie es läuft - insbesondere soll das Kind ruhig in die "Falle" tappen und die Strafe nicht rechtzeitig antreten - eine Abholung durch Streifenbeamte macht besseren Eindruck.
Taschengeldsperre - Handyverbot
Darum geht es mir ja, also dass die Polizei das Kind abholt! Und nicht die Mutter sie hinschaffen muß.
Ja. Nichts tun. Das Kind auffordern, dort rechtzeitig hin zu fahren und für die Fahrt die Fahrkarten / Taxikosten rechtzeitig vom Taschengeld ansparen lassen. Zur Not Taschengeld so lange einbehalten, bis die Kosten für Hin- und Rückfahrt beisammen sind.
Aber Watte packen gibts hier nicht und der Wunschjob war im Tierheim, also ein sehr üblicher Job, um am Wochenende Sozialstunden abzuarbeiten.
Schon das "Besorgen" eines "Wunschjobs" stellt ein Packen in Watte dar - das KIND muss sich rechtzeitig kümmern - nur so funktioniert die beabsichtigte Erziehungsmaßnahme. Kümmert sich das Kind nicht, kommen eben Konsequenzen. So einfach ist das. Das "wahre Leben" eben.
Denn ich wurde extra von der Mutter gebeten, die Frage hier einmal zu stellen.
OK - kam missverständlich über - insofern sorry.
Gib der Mutter den RAT, den ich gegeben habe - das Kind rechtzeitig auffordern, für die Hinfahrt zum Strafantritt zu sorfen - kontrollieren, ob Geld zurück gelegt wurde für die Fahrt zum Arrest und zurück. Klar sagen "Das ist DEIN Problem, Kind" - bei weiterem Fehlverhalten mal die Verwöhnelemente (PC, Internet, Handy, Taschengeld) ein wenig einfrieren. Das fördert das Denkvermögen von Kindern ungemein.
Alles Gute !
Viel Erfolg !
Danke für die Tips, wird teilweise auch schon angewendet.
Noch ne Frage aber: Könnte die Mutter belangt werden, wenn die Tochter den Jugendarrest nicht antritt? Sie also das Haus verlässt und dann aber zu ner Freundin geht oder so.
Könnte die Mutter belangt werden, wenn die Tochter den Jugendarrest nicht antritt? Sie also das Haus verlässt und dann aber zu ner Freundin geht oder so.
Generell nein.
Nur wenn das Kind bekanntermaßen unzuverlässig oder sonstwie gehindert ist, könnte das Jugendamt mal fragen, wie denn die Erziehung aussieht.
Das dürfte aber in diesem Fall ausgeschlossen sein.
Wichtig: Sagt dem Kind klar an (gern auch vor Zeugen), dass es sich nun kümmern muss.
Fragt doch bei der Polizei an, ob die dem Mädchen "Geleitschutz" anbieten können.
Es muss sie niemand da hin bringen, sie könnte auch alleine hinfahren... Auch wenn sie das sicher nicht täte...
Frei nach dem Motto "Wer nicht hören will, muss fühlen" muss die Tochter erkennen, dass SIE den Fehler begangen hat. Das ist wie bei Drogensüchtigen. Solange man den Fehler nicht sieht und sich ihn nicht selbst eingesteht, bessert man sich nicht...
Ok, aber wer schafft die Tochter nun am Freitag nachmittag (oder wann auch immer) ins Jugendgefängnis?
Na die Erziehungsberechtigten!! Und wenn die Tochter in dem Moment sauer auf die Mutter oder den Vater ist, ist das halt momentan so. Sie hat schei*e gebaut, also muss sie dafür grade stehen!!
Ok, aber wer schafft die Tochter nun am Freitag nachmittag (oder wann auch immer) ins Jugendgefängnis?
Busse, Bahnen, Taxis....das ist Sache des Kindes. Rechtzeitig drauf hinweisen, dass Mama NICHT fährt !
Verpasst das Kind den Strafantritt, werden sich die Uniformierten schon kümmern - das ist Teil der beabsichtigten Erziehung.
Als Eltern: Cool bleiben.
Genau, darum geht es. Kann die Mutter bestraft werden, wenn die Tochter die Strafe nicht antritt?
Eine persönliche Abholung durch die "Freunde und Helfer" würde sie ja selbst befürworten, es dürfen sogar die Nachbarn sehen. Damit hätte sie kein Problem.
Und genau das sollte verhindert werden, weil dann die Tochter ganz schnell ihre Wut auf die Mutter kanalisiert! Und die ist an der Sache nicht schuld.
Wenn die Tochter die Strafe nicht antritt sollte die Mutter anrufen und dort mitteilen, das die Tochter nicht kommt und sich auch nicht bringen lassen will. Im Strafbefehl wird dazu eine Telefonnummer stehen. Damit ist die Mutter aus der Verantwortung raus und kann auch nicht mehr belangt werden. Wenn die Tochter sich der Strafe entziehen will, wird so etwas auch gerne mal durchs Gericht um ein weiteres Wochenende verlängert. Und da kommt dann auch keine Aufforderung zum Strafantritt mehr, das wird die Tochter gleich abgeholt.
Vielen Dank.
Darum geht es mir ja, also dass die Polizei das Kind abholt! Und nicht die Mutter sie hinschaffen muß.
Aber Watte packen gibts hier nicht und der Wunschjob war im Tierheim, also ein sehr üblicher Job, um am Wochenende Sozialstunden abzuarbeiten.
Und deinen ersten Satz, mich nicht einzumischen, verstehe ich nun überhaupt nicht! Denn ich wurde extra von der Mutter gebeten, die Frage hier einmal zu stellen.
Trotzdem vielen Dank.