Wann kriege ich mein Gehalt ( Beamtenanwärter )?
Hallo,
ich mache seid dem 1. September 2017 eine Ausbildung bei der Finanzverwaltung NRW ( mitllerer Dienst ) eig. sollte ich mei Gehalt im Vorraus kommen jetzt haben die anderen Steueranwärter , die schon ein Jahr weiter sind gesagt, dass wir das mitte des Momats bekommnen und nach zwei Wochen das nächste und dann ganz normal jeden Monat im vorraus, da Beamte ihr geld im vorraus bekommen.. jetzt haben die anderen beamten in der ausbildung aus anderen städten gesagt, dass man das geld erst in ein bis zwei monaten bekommne und davor wahrscheinlich nur einen abschlag und später das restliche ...
Meine Frage ist also ob jemand erfahren hat oder etws davon weiß wann ich denn geld bekomme :D bin blank :DD
Danke im vorraus !!!
6 Antworten
Diese Frage solltest du in eurer Buchhaltung stellen und nicht hier.
Das kann auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
gibt es am ende des Monats.
Evtl. die ersten zwei Monate nur ein Abschlag
Es ist richtig.
Du bekommst das Erste Anwärtergehalt am 15. des Monarts.
Dann immer am ersten Tag des neuen Monats, wenn es kein WE ist. Dann immer am Fr. davor.
Du scheinst davon keine Ahnung zu haben. Ich bekomme mein Gehalt nun schon seit 37 Jahren so.
Das wird am letzten des vormonats mit Wertstellung zum 01. gezahlt.
Anwärter bekommen das beim ersten mal am 15. des Monats als "Abschlag" und dann immer zum 01. des folgemonats im Voraus.
Sinnvoll wäre, zuerst mal ins jeweilige Landesbeamtengesetz zu schauen, bevor man solch einen Unsinn schreibt.
Angestellte des öffentlichen Dienst hatten vor Jahren ihre Gehälter immer am 15. des laufenden Monats erhalten.
Beamte noch nie und auch heute findet man noch den Hinweis in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen, dass die Zahlung im voraus erfolgt.
Du bekommst einen Abschlag, wenn alles bearbeitet ist. Der ist ungefähr in der Höhe seines Gehaltes.
Nach 3-6 Wochen
Ich habe in 1975 auch eine Ausbildung im mittleren Dienst (Beamtenverhältnis) der Steuerverwaltung begonnen. Die Zahlung der Besoldung hat aus beamtenrechtlichen Gründen im Voraus (nicht im Vorraus) zu erfolgen. Du solltest dich mit der Besoldungsstelle deines Dienstherrn in Verbindung setzen. Dort wird man dir am kompetentesten eine Antwort geben können.
das hat sich geändert. Ist ja auch schon über 40Jahre her.
Eigenartig, dass im Gesetz aber immer noch steht, dass das Beamtengehalt im voraus bezahlt wird!
Landesrecht Rheinland-Pfalz
§ 8 Zahlungsweise(1) Die Dienstbezüge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, von den Zuschlägen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Familienzuschlag sowie sonstige Bezüge nach § 3 Abs. 2 werden monatlich im Voraus gezahlt; die übrigen nur, soweit nichts anderes bestimmt ist. Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
"...das hat sich geändert. Ist ja auch schon über 40Jahre her."
Da hat sich gar nichts geändert!!! Ich und alle anderen meiner Kollegen erhalten ihre Beamten-Bezüge immer im Voraus.
Alles falsch. Erstes Gehalt erfolgt sobald das bearbeitet ist.
Und dann immer am Monatsletzten