Besoldungsstufe von A6 auf A7.
Hallo, ich habe vorhin eine Zusage zu einer Ausbildung als Finanzwirt im mittl. Dienst bekommen. Nach der Ausbildung fängt man ja bei A6 an und nach geregelten Berufsjahren bekommt man ein höheres Gehalt. Ich habe vorhin eine Nachicht bekommen, das man ca. 12 Jahre arbeiten muss um von A6 auf A7 zu kommen. Muss man dafür eine Arbeit/Test schreiben, oder kommt das ganz automatisch. Stimmt das womöglich garnicht mit dem A6 auf A7 in 12 Jahren?
4 Antworten
Das ganze hat mit dem "Aufstieg" nichts zu tun (du verwendest diesen Ausdruck bei den Themenwörtern). Vielmehr ist es die normale Beförderung von A6 auf A7. Diese Beförderung kommen mehr oder weniger automatisch und orientieren sich an den Beurteilungen, die man vom Vorgesetzten erhält. Leider sind diese Beurteilungen meist so, dass sie nicht der Realität entsprechen, da es pro Behörde ein sogenanntes Punktesystem gibt. Eine Behörde darf hierbei nur eine bestimmte Punkteanzahl vergeben. Doch das ist momentan für dich noch unwichtig. Die Beförderungen laufen also automatisch.
Was mich sehr verwundert, ist die Wartezeit von A6 auf A7..... 12 Jahre... hüstel... das erscheint mir in der Finanzverwaltung schon sehr lange. Ich selbst bin Beamtin und habe von meiner letzten Beförderung auf die nächste nur 5 Jahre gewartet... Aber das ist verschieden und richtet sich nach den freiwerdenden Stellen (Höhergruppierungen von Kollegen, die dann wiederum solche A7-Stellen freimachen).
Alles klar:D Danke ^^ Noch eine Frage: Wenn ich jetzt meine Ausbildungsprüfung mit einer 4 abschließen würde, würd es dann länger dauern? Beruhigt mich sehr, dass das automatisch geht
Erstmal musste Deine Ausbildung meistern und die Prüfung bestehen. Ob und wann Du befördert wirst, hängt von Deinen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen ab.
Normalerweise dauert es keine zwölf Jahre von A 6 nach A 7. Eine zusätzliche Prüfung gibt's nicht, es kommt nur auf Deine Beurteilungen an. Du machst am Ende Deiner Ausbildung Deine Prüfung für den mittleren Dienst, und der reicht bis Besoldungsgruppe A 9.
Von A6 nach A7 wäre eine Beförderungsstufe. Beförderungen bedingen eigentlich keine Prüfung, sie sind Sache der vorhandenen Planstellen und evtl. der Beurteilung der Vorgesetzten.