Wie kontrolliert die Rundfunkgebührenzentrale, ob wirklich kein eigener, sondern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt?
6 Antworten
Entscheidend ist nicht, ob ein Haushalt vorliegt. Vielmehr ist allein maßgeblich, ob eine separate Wohnung vorliegt. Ist das der Fall, so ist grundsätzlich jeder volljährige Bewohner verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es muss aber pro Wohnung nur einmal gezahlt werden.
Wohnen jetzt mehrere an sich zahlungspflichtige Personen in einer Wohnung, so weiß der Beitragsservice in der Regel nicht, dass diese Personen in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Zahlt jetzt einer schon den Rundfunkbeitrag für die Wohnung, so kann sich jeder andere Bewohner mit dessen Namen und Beitragsnummer von der Beitragspflicht freistellen lassen, wenn er selbst auch in Anspruch genommen wird.
Tatsaechlich kommt es gar nicht auf den Haushalt an sondern darauf, ob es sich um eine gemeinsame Wohnung handelt oder um 2 Wohnungen. Daher wird man allein mit einem Melderegisterabgleich i.d.R. nicht weit kommen. Es kommt auf die baulichen Gegebenheiten an.
Insofern finde ich die Frage auch recht interessant, kann sie aber nicht beantworten.
Eben, wie will jemand die baulichen Gegebenheiten beurteilen, der nie Einlass bekam?
gar nicht, für die ist eher interessant, ob zwei getrennte statt eines gemeinsamen Haushaltes vorliegen.
ja schon aber wie kontrolliert sie die Angaben
Alle paar Jahre gibt es einen Datenaustausch jeder nicht drin erfasste bekommt einen brief
ne, die können dir beim ausgleich geich den betrag seit dem letzten ausgleich in rechnung stellen das gibt dann ein böses erwachen
Die fragen bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden nach.
danke das wollte ich wissen. was genau für angaben bekommen die da?
Die Adresse
ok dann habe ich mich ja damals umsonst und fälschlicherweise von alleine gemeldet