Wie kann Mann den Kindesunterhalt so niedrig wie möglich halten?

9 Antworten

Hy , KU ist nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (ggf. "was/wieviel erzielt werden könnte") zu zahlen. Und steht dem Kind zu ! Nicht der Mutter.

Wieviele Kinder Mutter aus anderen Beziehungen hat ist hierbei völlig uninteressant. Für deren Unterhalt sind dann die jeweiligen Väter zuständig. Auch eine "schlechte Meinung" über KM zählt in keinster Weise ! Schadet aber Kind.

Ebenso zählt kein "unser Einkommen" sondern allein das Einkommen des unterhaltspflichtigen ET (hier Vater).

also läuft das Kind nackt rum. Und das ist noch Niemand (Nachbarn, KiGa, Schule) aufgefallen + hat JA informiert ? "gut" ist auch nicht notwendig. Hauptsache "ausreichend", auch bei den notwendigen Nährstoffen.

Das ist z.Zt. der notwendige Selbstbehalt. Die Höhe des S. wird von einer Kommision aus Vertretern Fam.- + Justizministerium + OLG-Richtern festgelegt, ebenso die DT. An die wenden wenn man der Meinung ist dass der S. zu niedrig ist.

Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)

blumenvase 
Beitragsersteller
 25.07.2011, 12:48

Das ist eine tolle SELBSTGEFÄLLIGE Ansicht !!! Früher hat man zu solchen MÜTTERN auch H***n gesagt,aber liebevoll und fürsorglich ist heute die Bezeichnung für solche KINDERLIEBEN Frauen! ARME KINDER!!! Und ICH glaube sehr wohl in der Lage zu sein das Leben bzw. den Alltag die dieses Kind hat beurteilen zu können. Ausserdem: Ein Kind ist nicht erst dann verwahrlost wenn es nackt rumläuft!!!! Selbst Das kann auch NIEMANDEM auffallen !! Oder das Kind an jedem WOende irgendjemandem überlassen fällt auch NIEMANDEM auf,ect.........!! Vielleicht kapiert der ein oder andere mal irgendetwas in dieser Richtung?????

grauerwolf09  28.07.2011, 16:51
@blumenvase

Tja ,

<Früher hat man zu solchen MÜTTERN auch H***n gesagt> und wie nannte man damals "Next die den Kindern nicht den Unterhalt gönnte" ??

Nochmal in Kurzform: * KU steht dem Kind zu. Kind ist nicht für (angebliche) "Sünden" der Mutter mit "weniger KU" zu bestrafen !
* wenn KV den Eindruck, die Befürchtung, hat, dass KM das Kind verwahrlosen lässt, dann soll er sich ans JA wenden, und anbieten dass er das Kind "nimmt".

Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)

Wenn ihr sein Kind zu euch nehmt und es beim Vater aufwächst, dann entfällt es, den Unterhalt an die Mutter zu zahlen. Vielleicht geht es dem Kind bei Euch ja besser. Erkundigt Euch mal bei einem Anwalt für Familienrecht.

hi, wenn ich hier von einigen die kommentare lese kommt mir das erbrechen. wir haben so ein ähnliches problem, die mutter des kindes verbraucht das ganze geld, arbeitet nix und hat mitlerweile kinder von verschiedenen vätern. meinen mann lassen sie auch nur die 950 €, ohne mein geld könnte er/wir auch nicht existieren. entweder ihr nehmt das so hin oder ihr versucht das kind zu bekommen. aber das zeigt wieder, dass manche frauen zwangssterilisiert gehören ;-) die machen bei jedem ihre füße auseinander und wenn es dann ums abkassieren geht tun sie so als wären sie vergewaltigt worden und väter sind alles nur a...löcher !!

habt ihr denn den fall mal dem jugendamt gemeldet ? wir haben es bei meinem mann seiner ex getan, die stehen bei der alten jetzt regelmäßig auf der matte und kontrollieren.

blumenvase 
Beitragsersteller
 25.07.2011, 13:14

Zurzeit ist das JA in diesem Fall mit äußerster Vorsicht zu geniessen! Leider ,das liegt aber eindeutig an der komischen Sachbearbeiterin.Das bestätigte mir bzw. uns sogar die Anwältin.Selbst da ist die schon bekannt für Ihre komische Art !

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestkindesunterhalt beträgt zur Zeit für ein Kind

bis 5 Jahre: 225,-€

6-11 Jahre: 272,-€

12-17 Jahre 334,-€

Dieser Unterhalt ist in der Regel zu zahlen. Es sei denn der Pflichtige fällt durch die Zahlung unter einen Selbstbehalt von 950,-€. Dann müsst jedoch weiter geprüft werden, ob es dem Pflichtigen nicht möglich ist ein höheres Einkommen zu erzielen oder er durch eine Haushaltsgemeinschaft nicht auch mit weniger Selbstbehalt auskommen kann.

Wie die Mutter den Unterhalt verwendet, darauf hat der Barunterhaltpflichtige keinen Einfluss, solange das Kind nicht verwahrlost. Finde ich auch nicht gut, ist aber gängige Rechtspraxis.

Es kommt halt auf das Gehalt an was der Vater hat ... in der Düsseldorfer Tabelle ist das genau beschrieben..

cindarella29  21.07.2011, 16:34

Leider ist es immer noch so, dass der Vater zu allem herangezogen wird und mit dem Minimum von 950 € auskommen muß, egal ob er eine neue Frau hat oder nicht... erst wenn ihr gemeinsame Kinder habt werden die angerechnet... Das ist leider so. Aber wenn es dem Kind so schlecht bei der Mutter geht sollte ihr euch vielleicht überlegen das Kind zu euch zu holen...