Wie kann man geerbtes Haus behalten, wenn man Schwester wohl auszahlen muss?

14 Antworten

dafür gibt es Hypotheken und es ist überhaupt kein Problem ein Haus mit 50 % des Wertes zu beleihen. Derzeit sind Hypotheken bei niedren Zinsen sehr günstig und wennDu selbst darin wohnst und noch eine zweite Wohnung zur Vermietung zur Verfügung steht müsste das auch finanziell zu stemmen sein, wenn Du zumindest so viel verdienst, dass Du Dir die Wohnung zu einem normalen Mietpreis auch leisten kannst. Die Kaltmiete muss zwar versteuert werden, aber Du kannst immerhin anteilig Zinsen und Abschreibung von den Einnahmen abziehen. Entscheidend dabei ist natürlich wie die Chancen in der Region sind einen Mieter zu finden. Deine Schwester kann Dir natürlich auch ein zu verzinsendes Darlehen in Höhe ihres Anteils geben, das Du dann abzahlst, aber das müsst Ihr schon selbst abmachen, die über die Freigrenze hinausgehenden Zinsen müssen aber versteuert werden.

Was heißt: >Eine Wohnung darin könnte man vermieten, aber ob das reichen würde?

Gibt es zwei Wohnungen darin?

Würdest Du in der zweiten Wohnung wohnen?

Du schreibst im Kommentar auf die andere Antwort: >schon, aber da wären die Monatsraten mindestens 800 Euro und wie soll man das zahlen

Wenn Du selbst einziehst stellt sich die Frage, hast Du bisher mietfrei gewohnt?

Fast jedes Haus das ich kenne ist in der Lage eine 50 % belastung aus der Miete und/oder ersparten Miete zu finanzieren.

Leider hast Du im Sachverhalt keine Summen genannt, sonst könnte man auch eine gezielten Rat geben.

Wichtig für die Beurteilung:

Wert des Hauses:

Betrag, der der Schwester zusteht:

Anzahl der Wohnungen im Haus:

qm. Wohnfläche der jeweiligen Wohneinheit:

bisherige eigene Miete, wenn man selbst einziehen möchte:

usain8x 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 20:03

ja genau, ich würde in der zweiten, größeren Wohnung wohnen bleiben. Es gibt 3 Wohnungen darin. Eine ist 140 qm, eine ist 84 qm und eine ist ne 1-Zimmer-Dachwohnung mit 35 bis 40 qm aber Dachschrägen.

Ja der Wert von Haus mit Grundstück ist roundabout 350.000€, konservativ geschätzt.

Bisherige Miete ist 0 €, da ich dort wohne ^^.

wfwbinder  26.04.2014, 20:34
@usain8x

Dann hast Du bisher auf kosten anderer gewohnt (das ist keine Kritik, sondern einfach eine Tatsache, weil Du eben in einem Haus Deiner Eltern kostenlos gewohnt hast.

Stelle Dir die Frage, was würde passieren,wenn es dieses Haus, diese Wohnung nicht gäbe. Wie würdest Du wohnen, was als Miete zahlen (können)?

Vermutlich mußt Du Deiner Schwester 175.000,- zahlen (versuchen runter zu haqndeln, sie hätte bargeld, Du eine kostenträchtige Immobilie.

Für eine 140 qm Wohnung müßten so auf jeden Fall 700 Euro zu erzielen lassen, in vielen Gegenden mehr. für die 35 qm. immer um die 200,-, auch eher mehr.

Als Kontrolle, die erzielbare Miete eines Hauses im Wert von 350.000,- muss minimum 17.500,- ganz schlecht 15.000,- im Jahr sein. 1.250 im Monat,- = ca. 6 Euro pro qm.

Wie auch immer die Vermietung von den zwei Wohnungen bringt je nach Stadt zwischen 900 und 1.200,- Euro. In Berlin wären es 1.300,- in München 1.600,-.

aber gel, auf jeden Fall kassierst Du 900,- und damit sollte sich der Kredit tilgen lassen.

Aber einen eigenen Mietanteil solltest Du einen eigenen Mietanteil einkalkulieren, schließlich wohnst Du.

Oder eben den Verkauf akzeptieren und 175.000,- Euro in der Tasche haben und dafür eine angemessene kleine Wohnung kaufen.

usain8x 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 22:12
@wfwbinder

ich hänge sehr an dem ding. würde es nicht gerne verkaufen. auch würde ich nicht gerne mehr als eine wohnung vermieten und die große würde gern ich bewohnen.

wfwbinder  26.04.2014, 23:05
@usain8x

Entschuldige bitte, aber wie wäre es mal mit eienr Portion Realismus?

Du hast bisher keinen Cent Miete gezahlt. Trotzdem aber anscheinend keine Rücklagen gebildet/bilden können.

Somit muss die Finanzierung des Hauses über Miete und/oder Konsumverzicht finanziert werden.

Tatsache ist, Du musst einen Betrag in der Größe zwischen 150 und 175.000,- Euro beschaffen. Das muss verzinst und getilgt werden.

Du kannst es Dir nicht leisten, anscheinend als Single, 140 qm zu bewohnen.

Wenn Du es mir nicht glauben möchtest, wird es Dir die Bank erklären.

usain8x 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 23:10
@wfwbinder

Ich glaube dir ja. Aber ich möchte trotzdem die große Wohnung nehmen, weil das die schönste ist. Außerdem habe ich eine Katze. Ein bisschen Rücklagen habe ich, aber ich weiß auch nicht was mit meinem Auto passiert. Zudem könnten in 10 Jahren beim ältere Teil des Hauses (die Hälfte) neue Ziegel anfallen.

wfwbinder  27.04.2014, 13:22
@usain8x

Kann ich verstehen, dass Du die größere, schönere Wohnung möchtest.

Ich hätte auch gern 130 qm, statt 63, und einen 5er BMW statt BVG Monatskarte und drive Now Mitgliedschaft, aber es reicht nciht.

Und wenn Du es Dir nicht leisten kannst führe Dir die Konsequenzen vor Augen:

Irgendwann wird Deine Schwester ungeduldig und die Chdrängen. Dann wirst Du u. U. verkaufen müssen. Oder sie erzwingt die Zwangsversteigerung.

Ist das die bessere Alternative?

Erkundige Dich mal bei der Bank. Du kannst Dein Haus an die Bank verkaufen unter der Bedingung das Ihr drin wohnen bleibt bis Du und Deine Schwester beide verstorben sind. Es gibt ne ganze Menge verschiedene Vertragsarten. Ich würde damit nicht nur zur Bank gehen sondern auch mal Verbraucherberatungen oder ähnliches konsultieren.

Da gibt es meiner Meinung nach drei Möglichkeiten: (1) Einen Kredit aufnehmen und damit die Schwester bezahlen. (2) Miete für die Hälfte des Hauses zahlen. (3) Das Haus in zwei Wohneinheiten aufteilen und dann getrennt nutzen.

usain8x 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 20:05
  1. geht nicht. Die hat mit Ihrem Freund nen Gebrauchthaus gekauft.
Traveller24  26.04.2014, 20:33
@usain8x

Aus den anderen Kommentaren schließe ich, dass das Haus mehrere Wohneinheiten hat. Da bietet sich doch an, dass Haus in Eigentumswohnungen umzuwandeln und ihr dann die zwei Wohnungen zu überschreiben, Damit kann sie dann machen was sie will, entweder verkaufen oder vermieten. Es besteht meines Erachtens keine Verpflichtung, sie in bar auszuzahlen. Es besteht nur die Verpflichtung, ihr das Eigentum an der hälfte des Hauses abzugeben

Laut deiner Beschreibung gehe ich mal davon aus, dass du derjenige bist, der bleibt...

Auszahlen musst du sie grundsätzlich, es herrscht für sie keine Verpflichtung zu verzichten, das wäre ja komplett dämlich...

Du hast drei Möglichkeiten:

1.) Ihr verkauft das Haus und nacht 50:50.

2.) Uhr vereinbart eine Ratenzahlung mit Zinsen. Es stsht nirgendswo geschrieben, dass der Betrag einmalig und sofort ausgezahlt werden miss, wenn alle Beteiligten mit Raten einverstanden sind.

3.) Du nimmst einen Kredit bei der Bank auf (wie alt bist du?), es sollte aber so oder so gehen, da das Haus ja als Sicherheit dient.

usain8x 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 18:48

Bin mitte 50. Weiß nicht wie es nach 15 Jahren zahlbar sein soll, wenn ich dann nur noch die Rente hab (viel weniger als normales Gehalt)

DerHans  26.04.2014, 18:46

Auch wenn das komplette Haus als Sicherheit eingesetzt werden kann, muss ein entsprechendes EINKOMMEN nachgewiesen werden. Die Bank legt keinen Wert darauf die Sicherheit verwerten zu müssen.