Wie kann man den Verkaufswert eines Wochenendgrundstück, 6402 m², mit einem Richtwert von 1,60 für den Wieseanteil und 0,40 für den Waldanteil ermitteln?
Eine Bekannte, sie ist seit 2 Monaten Witwe und will muss ihre Kostensenken oder ihre Einnahmen erhöhen. Sie hat ein Wochenendgrundstück und will es verkaufen. Das Grundstück ist 6.402qm groß. Der Richtwert beträgt 1,60 für den Wiesenanteil und 0,40 für den Waldanteil. Das Grundstück hat auch ein Wochenendhaus, von ca. 60 qm. Leider ist es wegen Krankheit des Mannes und nicht Nutzung doch heruntergekommen. Das Dachgebälk hat auch einen Schaden, man sieht es an der Dachfläche. Baugenehmigung ist fraglich. Das Haus wurde aber über viele Jahre immer wieder erweitert. Das ursprüngliche Haus ca. 24 qm groß ist noch aus der Zeit ihrer Eltern. Wert des Hauses nicht hoch, aber man kann und kann aus Bestandsrecht das Haus erneuern und das ist der eigentliche Wert. Das Grundstück hat auch noch 3 Wasserquellen in Trinkwasserqualität. Qualität ist geprüft. Wie kann man einen realistischen Verkaufswert ermitteln?
3 Antworten
Lieber Eklob,
aus der Ferne geht das überhaupt nicht.
Die Richtwerte sind zudem, wie der Name schon sagt, lediglich RICHT-Werte. Den Verkehrswert (Marktwert) kann aber ein Sachverständiger für Immobilienwertermittlung ermitteln bzw. der örtlich zuständige Gutachterausschuss. Dieser ist meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt. In B-W aber bei den Gemeinden.
Gerade im Umfeld von Ballungszentren können Wochenendgrundstücke durchaus einen entsprechenden Marktwert aufweisen, der über die reinen Richtwerte hinaus geht.
Da hilft nur Sachverstand hinzuziehen.
Alternative: einen geeigneten Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, der auch den Marktwert einschätzt. Dies ist aber nicht mit einer seriösen Verkehrswertermittlung durch einen Gutachterausschuss (i.d.R. drei Fachleute aus unterschiedlichen Schwerpunktfeldern (z.B. Vermesesr, Makler, Architekt, Bankangestellte), also 6-Augen-Prinzip) zu vergleichen.
vg
C
Hallo,
der Verkaufpreis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage. Also letztendlich darüber, was der Käufer bereit ist zu zahlen.
Hätte ich nicht gewusst! Ich habe gedacht der Preis wird ausgewürfelt!
Das ist schwierig! Man könnte sich mal erkundigen, zu welchem Preis vergleichbare Grundstücke in der Gegend so gehandelt werden. Ein Gebäude mit unklarer Genehmigungslage muss nicht notwendigerweise wertsteigernd sein - Bestandsschutz hin oder her! Der Käufer geht ja immer das Risiko, dass er das Gebäude irgendwann mal abreißen muss etc. Letztlich kommt es ja hauptsächlich darauf an, zu welchem Preis sich ein Käufer findet
Der Richtwert ist genau das: ein Richtwert! Wenn du jemanden findest, der mehr für das Grundstück zahlt, ist es ja gut! Ansonsten kannst du ja ausprobieren, wieviel dem Nachbarn das Grundstück wert ist und versuchen, ein bisschen zu handeln
Bestandsschutz: es darf ja eine Haus mit bestimmter Größe ohne Genehmigung gebaut werden. Also das sehe ich nicht so als Problem. Es gibt auch bereits einen Kaufinteressenten, der wohnt gegenüber, hat aber ein kleines Grundstück, der will wohl aber nur rund 10.000 Euro zahlen. Dazu gehört auch eine private Zufahrt. Wenn er das Grundstück kauft, gehört ihm auch die Zufahrt alleine und kann dann sein Grundstück auch noch vergrößern und da halte ich die 10.000 Euro für eine Witz! Ist den der Richtwert = Grundstückswert?