Gesetzeslage Jagen & Fischen in der Obdachlosigkeit?
Einen Wunderschönen guten Abend,
Neulich hatte ich wieder so einen herrlich Sinn befreiten Gedankengang und zwar wäre meine Frage bezüglich der Obdachlosigkeit. Und zwar sagen wir ich lebe am Arsch der Welt und wäre ab morgen obdachlos also: keine Wohnung kein Essen kein nix. Wäre es mir erlaubt da ich als Mensch ja Hunger kriege und es ja sozusagen eine Notsituation wäre mich an den nächsten Bach zu stellen und mir eine Forelle zu schnappen oder mit ganzer Manneskraft das nächste Eichhörnchen zu überwältigen und mir dieses dann über ein kleines Feuerchen zu rösten? Mein Grundlegender Gedanke ist dabei was jetzt Priorität hat das Gesetz oder meine Körperlichen Bedürfnisse.
Ich bin für jeden Konstruktiven Kommentar dankbar erst Recht wenn er von jemanden ist der etwas von der Materie versteht.
#Edit Nun ging aber Flott mit den Antworten danke dafür. Ich wäre mal so Frei eine zweite Situation anzugeben. Gleiches Thema nur diesmal keine Notsituation sagen wir Jemand denkt sich: Mmmhhh warum eigentlich Zivilisiert leben geht doch auch anders? Verbrennt seine Verträge, Ausweise, Geld, etc. und macht sich aus dem Staub in den nächsten Wald. Und ernährt sich nun von Fisch, Nagetier und allem was am Boden kräuscht und fläuscht ganz nach dem Thema das er sich als "Urmensch" an die Gesetze der Natur hält was würde mann mit dem machen (bitte nicht schreiben: In die nächste Nervenheilanstalt stecken) ich meine Geld hat er keins und die Eule sperrt man auch nicht ein weil sie die Feldmaus vernascht.
MfG. der Heini von neben an
7 Antworten
Jagen ist und Bleibt verboten den dafür müsste man eine Waffenschein und eine Jagderlaubnis haben.
Auch fürs angeln gilt nicht ohne Angel Erlaubnis.
Und man muss sich nur rechtzeitig um seine Sachen kümmer dann wird man erst gar nicht obdachlos und das schlimmste was passieren kann wäre das man zb in einer angemessene kleiner Wohnung ziehen müsste.Oder man muss nicht mal das wen die Wohnung die angemessen Größe und kosten hat dann muss man nur zum Amt und die Anträge rechtzeitig stellen.
"Hunger kriegen" ist noch keine Notsituation, knapp vor dem Verhungern sein, wäre wohl eine. Solange Du in Deutschland (oder Österreich oder der Schweiz oder weitgehend auch sonst in Europa) lebst, wirst Du zwischen Hunger und Verhungern regelmäßig ausreichend Gelegenheit haben, Dir das Lebensnotwendige vom Sozialamt oder dem, der da jeweils zuständig sein mag, zu beschaffen. Fischwilderei an Forellen zu begehen, sollte da also nicht nötig sein.
Das tut mir sehr leid für dich ,dass du deine Wohnung verlierst.Nur du musst einen Angelschein haben um zu fischen und ein Eichhörnchen kannst du auch nicht ma eben so essen.Du könntest aber dich mal über obdachlosenheime in deiner Gegend erkundigen und schauen ob du eventuell auch irgendwo einen job findest.Ich hoffe es wird bald besser.Ich wünsch dir viel Glück!Du schaffst das!
Zum Glück . Dann habe ich das falsch verstanden.Ich entschuldige mich dafür :D
Wenn es die SGB nicht gäbe, könntest Du evtl. mit einem rechtfertigenden Notstand argumentieren.
Hierzulande muss aber niemand in eine solche Notsituation kommen.
Auch Obdachlose müssen sich an Gesetze halten...
Von daher braucht auch ein Obdchloser eine Genehmigung, also einen Jagdschein und sein Revier oder eben eine Fischereischein und ein Gewässer im dem er fischen darf.
Vielen Dank für deine Anteilnahme aber weder verliere ich meine Bleibe noch wohne ich am Arsch der Welt ist lediglich ein Beispiel.