Wie hoch sind die Steuern auf mehrere Flaschen Rum aus nicht EU?

2 Antworten

Es gelten folgende pauschalierte Abgabensätze:

Warenbezeichnung
Präferenzberechtigte Waren
Andere Waren


Röstkaffee
2,80 EUR je kg
3,10 EUR je kg

wenn außertariflich zollfrei:

2,80 EUR je kg


Löslicher Kaffee
6,50 EUR je kg
7,20 EUR je kg

wenn außertariflich zollfrei:

6,50 EUR je kg


Schaumwein
2,00 EUR je Liter
2,10 EUR je Liter


Likörwein, Wermutwein und anderer aromatisierter Wein
2,00 EUR je Liter
2,00 EUR je Liter


zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör
und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des
Zolltarifs
6,20 EUR je Liter
6,20 EUR je Liter


Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr
(in Mengen bis zu 5 Litern)
13,70 EUR je Liter
13,80 EUR je Liter


Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als
80 % vol (in Mengen bis zu 5 Litern)
9,20 EUR je Liter
9,20 EUR je Liter


Zigaretten
0,12 EUR je Stück
0,13 EUR je Stück


Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück)
20 Prozent *
37 Prozent *


Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 kg)
45,90 EUR je kg
58,90 EUR je kg


Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg)
39,50 EUR je kg
67,80 EUR je kg


Vergaserkraftstoff
4,50 EUR je volle 5 Liter
4,70 EUR je volle 5 Liter


Dieselkraftstoff
3,30 EUR je volle 5 Liter
3,30 EUR je volle 5 Liter


*) des inländischen Kleinverkaufspreises für Zigarren oder Zigarillos
derselben Marke oder gleichartiger Beschaffenheit

Wobei meines Wisses eine Freimenge von einem Liter Alkohol pro Person nicht verzollt werden muss.

zisttoll  05.01.2016, 10:13

nicht ganz...

filzerin1980 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 07:00

Und was meinen die damit, das persönlicher Alk der nicht 430€ übersteigt nur angemeldet werden muss, aber Zollfrei ist?

Spezialwidde  05.01.2016, 07:16
@filzerin1980

Man muss 2 Sachen unterscheiden: Erstmal die Einfuhr in die EU, damit sind die gemeint. Und dann wiederum die Einfuhr in die BRD. Dafür ist diese Tabelle relevant.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/zoll-und-steuern_node.html

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1 Liter kann zollfrei mitgebracht werden (Freimenge). Der Rest (Mehrmenge) muss angemeldet werden. Für Rum werden 6,80€ je Liter fällig.

Nach Ankunft am Flughafen mit dem Gepäck beim Zoll anmelden, der Zöllner erledigt alles vor Ort.

Wenn Du das Anmelden beim Zoll unterlässt, zählt Du zur Strafe das doppelte.

Spezialwidde  05.01.2016, 10:35

Und du krigst neben der Strafe alles was über der Freimenge liegt konfisziert.