Warum muss ich Zoll für Paket von meiner EX Freundin bezahlen?
Hallo,
meine EX Freundin hat mir ein Paket aus der Schweiz nach Deutschland geschickt, da wir schluss gemacht haben. Sie wollte die sachen nicht mehr haben.
Im Paket sind Swarovski Armband, Verlobungsring und paar kleine Sachen, die ich ihr damals in der Beziehung geschenkt habe.
Alle Sachen wurde damals in Deutschland gekauft und habe ihr geschenkt.
Nun soll ich wieder Zollgebühren für diese Sachen bezahlen?
Warum das? Die Post will 250€ von mir. Was soll ich machen?
Soll ich zahlen und dann die Gebühren zurückverlangen von Zoll - geht das überhaupt?
Der Wert der Sachen war nicht einmal über 400€ - warum muss ich doppelt Steuenr zahlen?
Bitte helft mir.
3 Antworten
Schickt man solche Pakete muss der Absender einer s.g. Zollinhaltserklärung ausfüllen. U.a. muss man auch ankreuzen, dass es sich um ein Geschenk handelt. Bestellt man etwas im Ausland, muss eine Rechnung beigelegt werden und man muss Zoll zahlen. Du kannst auch sagen, du willst das Paket nicht haben, dann geht es zurück.
Auch das muss eigentlich auf dem Zettel angekreuzt werden, sag doch einfach die Sendung soll an den Absender zurück.
Dann hat sie wohl die Sachen ohne Belege und mit unvollständiger Zollinhaltserklärung verschickt. Woher soll der Zoll wissen oder ahnen können, dass das persönliche Habe und keine Handelsware ist.
Das hätte vorher entsprechend deklariert werden müssen.
Keine Unterlagen = man geht vom Höchstsatz aus
Die Post will das Geld von Dir, welches sie beim Zoll vorgestreckt hat. Ich glaube nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, sich das wieder zu holen. Da hätten gleich die passenden Papiere dabei sein müssen, dass hätte es der Zoll sicher abgabenfrei abgefertigt.
Um das genau zu beurteilen sind aber Deine Angaben zu vage...
Wenn ich nicht annehme, wird das Paket dann zurück geschickt?
Davon ist auszugehen
Du hast das Paket schon angenommen?
Ärgerlich. Annahmeverweigerung wäre in diesem Falle klüger gewesen.
Die Post bzw. DHL haben die Einfuhrabgaben für Dich ausgelegt und wollen das natürlich zurück. Das mußt Du denen wohl oder übel bezahlen.
Dann könntest Du versuchen, die Sachen als "Rückware" beim Zoll nachträglich einfuhrabgabenfrei umzuwidmen.
Ob das möglch ist, weiß ich leider nicht genau. Die Zollbürokratie ist verdammt kompliziert und wenn man Pech hat, gerät man an einen Zöllner, der sehr unkooperativ ist.
Nein habe ich nicht. Liegt jetzt in der Postfiliale. Muss bis 01.09.2020 abholen - was passiert wenn ich nicht abhole?
Danmn geht die Sendung an die Absenderin zurück. Da sie offensichtlich keine Zollinhaltserklärung beigefügt hatte, fehlt auch die mögliche Vorausverfügung der Preisgabe.
Geht das dann in Eigentum des deustchen Staates, der Schweiz oder an meine EX?